München: Albaner sucht Arbeit und landet im Gefängnis / Rückkehr trotz Einreiseverbots - Für über 500 Tage ins Gefängnis

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Die Rosenheimer Bundespolizei hat auf der A93 einen Albaner verhaftet. Der Businsasse wollte trotz eines Einreiseverbots nach Deutschland zurückkehren. Mit seiner Rückkehr wurde eine Restfreiheitsstrafe fällig.
ots/Bundespolizeidirektion München
19 Aug 09:25 2020 von Presseportal.de Print This Article

Kiefersfelden / Rosenheim / Traunstein (ots) - Die Bundespolizei hat am Montag (17. August) einen albanischen Staatsangehörigen in die Justizvollzugsanstalt Traunstein eingeliefert. Dort wird der 25-Jährige wohl die nächsten 506 Tage bleiben müssen. Der Mann hatte trotz eines Einreiseverbots versucht, mit einem Reisebus von Italien aus illegal nach Berlin zu gelangen. Im Rahmen der Grenzkontrolle auf der Inntalautobahn fand seine Reise ein vorzeitiges Ende.

Bei der Überprüfung seiner Personalien nahe Kiefersfelden stellten die Bundespolizisten fest, dass der albanische Businsasse zwar über einen gültigen Pass, nicht aber über eine Einreiseerlaubnis für die Bundesrepublik verfügt. Im Gegenteil: Das Ausländeramt des Landratsamts Rosenheim hatte gegen ihn ein bis Mitte Juni 2023 gültiges Einreiseverbot verhängt. Das Verbot war ausgesprochen worden, als der Albaner 2016 nach Verbüßung von mehr als der Hälfte seiner dreieinhalbjährigen Haft in sein Heimatland abgeschoben wurde. Zu dieser Freiheitsstrafe hatte ihn die Jugendkammer des Landgerichts Traunstein wegen eines Drogendelikts im Jahr 2014 verurteilt. Für den Fall seiner Rückkehr hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein vorsorglich einen Haftbefehl gegen den Abgeschobenen ausgestellt. Daraus geht hervor, dass er den Rest seiner Jugendstrafe zu verbüßen habe, wenn er nach Deutschland zurückkehren sollte.

Die Bundespolizei verhaftete den Albaner, der angab, mit dem Bus nach Berlin fahren zu wollen. Seine Absicht sei es gewesen, in Deutschland auf dem Bau zu arbeiten. Doch statt auf einer Baustelle in Berlin hat er sich im Traunsteiner Gefängnis wiedergefunden, um seine 506-tägige Restfreiheitsstrafe zu verbüßen. In der Zwischenzeit wird voraussichtlich auch noch ein Verfahren wegen seines illegalen Einreiseversuchs auf ihn zukommen.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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