Bundespolizei prüft bei Kontrollen und Straftaten stets auch, ob Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz vorliegt

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Die Bundespolizei kontrolliert an Bahnhöfen und Haltepunkten sowie in Zügen und S-Bahnen in und um München immer wieder Personen - sowohl präventiv als auch wegen strafrechtlicher Relevanz. Dabei wird aktuell stets nach dem Ausgangsgrund gefragt. Personen, die derzeit keinen "triftigen Grund" nennen können, werden, wenn eine mündliche Ermahnung nicht genügt, dem Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München (KVR) wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gemeldet.
ots/Bundespolizeidirektion München
07 Apr 10:50 2020 von Presseportal.de Print This Article

München (ots) - Die Bundespolizei kontrolliert an Bahnhöfen und Haltepunkten sowie in Zügen und S-Bahnen in und um München immer wieder Personen - sowohl präventiv als auch wegen strafrechtlicher Relevanz. Dabei wird aktuell stets nach dem Ausgangsgrund gefragt. Personen, die derzeit keinen "triftigen Grund" nennen können, werden, wenn eine mündliche Ermahnung nicht genügt, dem Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München (KVR) wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gemeldet.

In einem Fall wurden die Beamten am Sonntagabend (5. April) gegen 17:45 Uhr von einer dreiköpfigen Personengruppe, die sich auf einer Bank am Querbahnsteig des Hauptbahnhofes aufhielt, dafür heftig verbal beschimpft. Ein 54-Jähriger aus dem Landkreis Cham, sowie eine 64-Jährige aus Ramersdorf und eine 81-Jährige aus Puchheim (alle Deutsche) konnten weder einen "triftigen Grund" für ihren Ausflug nennen, noch hielten sie den behördlich vorgeschriebenen Abstand zueinander, wie auch gegenüber den Beamten ein. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle verweigerten alle drei. Folge: Anzeige wegen Beleidigung und Mitteilung ans KVR.

Kurz vor 14 Uhr fuhren am Montag (6. April) eine 18-jährige Deutsche und eine 19-jährige Polin mit dem ICE 515 von Augsburg nach München. Vor dem Bahnhof München sperrten sich beide, die in Augsburg wohnen, in die Zugtoilette ein, um einer möglichen Fahrscheinkontrolle zu entgehen. Die Zugbegleiterin bemerkte dies und informierte die Bundespolizei. Bei der Kontrolle der beiden Jugendlichen am Hauptbahnhof München konnten sie weder einen Fahrschein vorzeigen noch "triftige Gründe" für ihre Reise angeben. Bei der 18-Jährigen wurde beim Datenabgleich bekannt, dass sie bereits am 21. März wegen Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung mit einer Anzeige belegt worden war. Neben der Leistungserschleichung werden sich beide auch wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz zu verantworten haben.

Kurz vor 18 Uhr wurden am Ostbahnhof zwei Somalier (33 und 25 Jahre alt) angetroffen. Sie stritten sich verbal und erstes Schubsen deutete an, dass eine körperliche Auseinandersetzung droht. Auslöser der Differenzen war der Streit um eine Flasche Alkohol. Beide waren unterwegs, um sich mit Gleichgesinnten zum Alkoholkonsum zu treffen. Sie hatten keine Reiseabsichten und unterschritten mehrmals - trotz wiederholter Aufforderung - den in der Allgemeinverfügung festgelegten Mindestabstand zueinander sowie zu den kontrollierenden Beamten. Bei freiwilligen Atemalkoholkontrollen wurden 3,79 (beim Älteren aus Berg am Laim) bzw. 2,54 Promille (beim Jüngeren aus Laim) gemessen. Beide werden dem KVR wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gemeldet.

Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Hinweis für Medienvertreter:

Die Bundespolizei nimmt im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben die polizeilichen Aufgaben nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wahr. Die Bundespolizei ist somit Polizei i.S.d. § 53 OWiG und hat die Aufgabe der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten nebst unaufschiebbaren Anordnungen wahrzunehmen - allerdings nur im Rahmen der obliegenden Aufgaben.

Bezugnehmend auf die Allgemeinverfügung besteht der Zweck darin, durch die weitgehende Reduktion bzw. Beschränkung sozialer Kontakte im privaten und öffentlichen Bereich, die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Bevölkerung zu verringern. Gefahren im Zusammenhang mit dem Coronavirus bedrohen in übertragenem Sinne u.a. auch die Gesundheit u.a. von Nutzern der Eisenbahnen des Bundes.

Hieraus folgt, dass die Bundespolizei, wenn es dem Schutzzweck der eigenen Aufgabenwahrnehmung dient, im eigenen räumlichen Zuständigkeitsbereich Ordnungswidrigkeiten nach der Allgemeinverfügung im ersten Angriff feststellen und anschließend der Landespolizei übergeben kann.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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