Das kann ins Auge gehen - Der Zoll warnt vor illegalen Feuerwerkskörpern

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sichergestellte Feuerwerkskörper ohne erforderliche Kennzeichnung (Foto:ZOLL)
ots/Hauptzollamt Rosenheim
21 Dez 07:21 2018 von Presseportal.de Print This Article

Rosenheim, Altötting, Mühldorf, Ebersberg (ots) - Weihnachten ist noch nicht vorbei und schon laufen die Vorbereitungen für Silvester. Feuerwerkskörper, Kracher und Böller gehören an Silvester einfach dazu. Wer den Jahreswechsel unbeschwert und sorgenfrei genießen will, sollte jedoch bei den angebotenen Feuerwerkskörpern auf die entsprechende CE-Kennzeichnung achten. Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten. Ein 45-jähriger alleinreisender Bulgare muss sich nun deshalb auch mit dem Vorwurf "Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz" auseinander setzen. Sein Pkw mit bulgarischer Zulassung wurde am Dienstag von Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Rosenheim auf der A94 bei Parsberg einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten sie im Fahrzeug 577 Knallkörper (9,25 kg) aus dem Kosovo sowie aus Bulgarien fest. Die Aufschriften der Feuerwerkskörper waren überwiegend in kyrillischer Schrift verfasst. Des Weiteren wurden in einem Gepäckstück 2.400 Stück Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen vorgefunden. Der Fahrer bekannte sich zu den Zigaretten und zu der Pyrotechnik. Eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz konnte er nicht vorweisen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Gegenstände wurden sichergestellt. Der Beschuldigte entrichtete Tabaksteuer i.H.v. knapp 400 EUR und eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe i.H.v. 1.000,00 EUR. Neben den eventuell zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen kann beim Abbrennen dieser Feuerwerke auch Gefahr für Leib und Leben bestehen. Bei Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben steht aber einem bunten und erlebnisreichen Jahreswechsel nichts mehr entgegen. Hinweis: Informationen für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern und die zu beachtenden Vorschriften finden sich unter www.zoll.de


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell



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