Osnabrück: Doppelt kassiert - 2.100 Euro Geldstrafe als Quittung für Mann aus dem Raum Diepholz; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Slide background
Bild: Zoll
ots/Hauptzollamt Osnabrück
29 Sep 15:53 2022 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) -

Siebzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 2.100 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Diepholz für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im September 2021 ging der Mann zwei aufeinander folgende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nach, die er der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 690 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Presseportal.de

Presseportal.de

Weitere Artikel von Presseportal.de