Osnabrück: Doppelt kassiert - 2.400 Euro Geldstrafe als Quittung für Mann aus dem Raum Osnabrück; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

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Bild: Zoll
ots/Hauptzollamt Osnabrück
27 Sep 17:43 2022 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) -

Achtzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 2.400 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Die für ihn zuständige Agentur für Arbeit bewilligt dem Mann eine Nebenbeschäftigung mit Anrechnung seiner Bezüge. Um eine weitere Kürzung des Arbeitslosengeldes zu verhindern teilte der 63-Jährige dem Leistungsträger mit, die Beschäftigung beendet zu haben. Tatsächlich übte er die Beschäftigung unverändert fort und erzielte weiterhin ein monatliches Einkommen. So konnte er rund 1.620 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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