Düsseldorf: Drei Weise aus dem Morgenland schmuggeln Gold / Zoll am Düsseldorfer Flughafen findet Goldschmuck in Krippenfiguren

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Esel geöffnet, mit Goldschmuck. Foto: Zoll
ots/Hauptzollamt Düsseldorf
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Krippenfiguren, Solarlampe. Foto: Zoll
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Krippenfiguren, Solarlampe. Geöffnet mit Goldschmuck. Foto: Zoll
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Kamel, geöffnet mit Goldschmuck, König. Foto: Zoll
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10 Dez 17:46 2021 von Presseportal.de Print This Article

Düsseldorf (ots) -

Mehrere Teile Goldschmuck und Goldmünzen fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen bei einem 54-jährigen Reisenden aus dem Libanon. Der gebürtige Syrer mit Wohnsitz in Duisburg reiste am 9.12.2021 ein und wollte den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen, als Zöllner ihn zur Röntgenkontrolle seines Reisegepäcks baten. Auf dem Röntgenbild war der Schmuck zwar eindeutig zu erkennen, im Koffer befanden sich neben Bekleidung jedoch nur Figuren, die an ein Krippenspiel angelehnt sind (drei Kamele, drei Könige, ein Ochse und ein Esel). Die Zöllner röntgten daraufhin die Figuren und eine solarbetriebene Lampe einzeln und konnten darin jeweils metallische Füllungen erkennen. Nun öffneten sie die Figuren, an deren Unterseite unter einer Filzschicht noch leicht feuchter Gips angebracht war. Nachdem dieser vorsichtig weggekratzt worden war, kam das in Aluminiumfolie eingewickelte Gold zum Vorschein. In der Lampe befand sich ebenfalls Gold.

Auf diese Weise wollte der Beschuldigte 33 Teile mit zusammen knapp 450 Gramm Gewicht einschmuggeln. Unter den Teilen befanden sich unter anderem acht Armbänder, neun Ketten, fünf Ohrringe, sieben Münzen aus den Jahren 1912 bis 1918 und eine Goldunze (31,13 gr.). Der Wert des Goldes konnte noch nicht abschließend ermittelt werden, da die Prägungen nur schwer zu entziffern sind, könnte sich aber durchaus auf über 15.000 Euro belaufen.

Da die Goldunze und die Münzen bei der Barmittelanmeldung hätten berücksichtigt werden müssen und der Reisende noch knapp 6.500 Euro Bargeld mitführte, leiteten die Zöllner nicht nur ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein, sondern zusätzlich noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Nichtanmeldung von Barmitteln. Das Bargeld konnte der Beschuldigte zwar behalten, das Gold ist jedoch bis zum Abschluss des Verfahrens sichergestellt.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Düsseldorf, übermittelt durch news aktuell



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