Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz, dafür unter Drogeneinfluss

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Pressebericht
ots/Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
05 Mär 19:11 2020 von Presseportal.de Print This Article

Neustadt/Weinstraße (ots) - Einem 29-jährigen Neustadter wurde ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen an seinem Motorroller zum Verhängnis. Am 04.03.2020, gegen 11:30 Uhr fiel einer Polizeistreife in der Landauer Straße in Neustadt/Weinstraße ein Motorroller mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen auf, weshalb der 29-jährige Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Der Fahrer konnte bei der Kontrolle keinen Führerschein vorweisen, da ihm die Fahrerlaubnis zuvor bereits entzogen wurde. Des Weiteren konnten beim Fahrer im Verlauf der Verkehrskontrolle drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden und ein daraufhin durchgeführter Drogentest erhärtete diesen Verdacht. Deshalb musste dem Beschuldigten eine Blutprobe entnommen werden. Der 29-jährige muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie wegen des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss verantworten. Da die Mutter des Fahrers Halterin des Motorrollers ist, musste gegen sie eine Strafanzeige wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt werden.

Seit dem 01.03.2020 müssen an Kleinkrafträdern die Versicherungskennzeichen für das Jahr 2020 angebracht sein. Diese haben nun die Farbe Schwarz. Die Versicherungskennzeichen vom letzten Jahr hatten die Farbe Grün.



Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße, übermittelt durch news aktuell



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