Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main prüft Betriebe in der Fleischverarbeitung im Großraum Frankfurt

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ots/Hauptzollamt Frankfurt am Main
12 Nov 16:49 2021 von Presseportal.de Print This Article

Frankfurt am Main (ots) -

Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Leistungsmissbrauch, Mindestlohnunter-schreitung und illegale Beschäftigung.

Am 9. November überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnis-se in der Fleischwirtschaft.

Im Fokus standen insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Mindestlohnge-setz sowie der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, die Aufdeckung unrechtmäßigen Be-zugs von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung von Ausländern.

42 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz, und befragten 96 Personen in 20 Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich werden aktuell noch die Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen geprüft. Erste Überprüfungen vor Ort ergaben in zwei Fällen Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes. Darüber hinaus ergaben sich ein Verdacht auf unerlaubte Beschäftigung eines Ausländers ohne Arbeitsgenehmigung, drei Verdachtsfälle von Leistungsmissbrauch sowie 15 Verstöße gegen die Sofortmelde-pflicht. In weiteren zehn Fällen besteht der Verdacht auf Nichteinhaltung der sozialversiche-rungsrechtlichen Beitragsabführungspflichten. Außerdem gab es vier Verwarnungen aufgrund der Nichtmitführung von Ausweispapieren.

Die Fleischwirtschaft unterliegt derzeit den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Zeitstunde. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeits-schutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbei-tungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Ar-beitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell



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