Frankfurt am Main: Frankfurter Zoll für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt- Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe

Slide background
FKS
ots/Hauptzollamt Frankfurt am Main
17 Apr 11:44 2021 von Presseportal.de Print This Article

Frankfurt am Main (ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Frankfurt am Main kontrollierte am 16. April insgesamt 22 Firmen und 52 Arbeitnehmer auf drei Baustellen im Frankfurter Stadtgebiet. Die Kontrollen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsge-setz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Die Beschäftigten der FKS stellen bereits vor Ort durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn im Einzelfall Anwendung fin-det und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird. Darüber hinaus stehen die Einhaltung sozi-alversicherungsrechtlicher Pflichten, die Aufdeckung unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleis-tungen sowie illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus. Speziell im Baugewebe sind auch die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Ar-beitnehmerentsendegesetz sowie die Arbeitnehmerüberlassung inklusive der Werkverträge zu überprüfen.

Zwei bosnische Staatsangehörige waren ohne gültige Arbeitserlaubnis auf der Baustelle ange-troffen worden, es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus erfor-dern 18 Fälle weitere Nachprüfungen wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialver-sicherungsbeiträgen. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an. In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes, bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Hö-he von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden, und die Bereitstellung von Unter-künften ist als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen obligatorisch. In den übrigen Bran-chen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.

"Die regelmäßigen Kontrollen der FKS helfen dabei, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen kommt. Sie sind auch wichtig, damit die steuerehr-lichen Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben können. Auch die durch Schwarzarbeit bedingte mangelhafte Absicherung bei Krankheit oder im Alter ist nicht zu un-terschätzen", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt ganzjährig sowohl bundesweit als auch re-gional Schwerpunktprüfungen mit einem hohen Personaleinsatz durch, um den präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies gilt als wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und il-legaler Beschäftigung.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Presseportal.de

Presseportal.de

Weitere Artikel von Presseportal.de