Gerüstbauunternehmer wegen Schwarzarbeit verurteilt

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Symbolbild: Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Gerüstbau Quelle: Zoll/BWZ
ots/Hauptzollamt Heilbronn
30 Mär 15:09 2020 von Presseportal.de Print This Article

Mit Urteil das Landgerichts Stuttgart vom 26. März wurde ein Gerüstbauunternehmer aus dem Landkreis Heilbronn zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der durch die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Heilbronn und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ermittelte Schaden liegt im achtstelligen Eurobereich.

Der Verurteilte betrieb seit Anfang der 1980er Jahre eine Gerüstbaufirma mit mehreren Niederlassungen im süddeutschen Raum. Im Rahmen diverser Zollkontrollen wurde festgestellt, dass der 63-jährige Verurteilte neben eigenen angemeldeten Arbeitnehmern regelmäßig Beschäftigte mehrerer Subunternehmer in seinem Betrieb abhängig beschäftigt hat.

Er wechselte regelmäßig, in Abschnitten zwischen sechs und zwölf Monaten, die Subunternehmer, nicht jedoch die vor Ort eingesetzten Arbeiter. Infolge umfangreicher Ermittlungen der Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Heilbronn konnte nachgewiesen werden, dass diese Arbeitskräfte mitunter über lange Jahre bei dem Verurteilten Tag für Tag weisungsgebunden beschäftigt waren. Sie waren somit in den Betrieb eingegliedert, jedoch sozialversicherungspflichtig dort nicht angemeldet. Bei den angeblichen Subunternehmern handelte es sich um sogenannte Servicefirmen, die in Wirklichkeit keine Werkleistungen ausführten, sondern nur den Service anboten, die Arbeiter zum Schein anzumelden, um bei Kontrollen möglichst keinen Verdacht zu erwecken. Ferner erstellten sie Scheinrechnungen, um Geld in Millionenhöhe als Schwarzlöhne, vorbei am Fiskus, auszahlen zu können. Insbesondere die vom Verurteilten an den Tag gelegte Uneinsichtigkeit wirkte sich strafverschärfend aus. Bis zuletzt hat der Gerüstbauer keine Reue gezeigt und kein Geständnis abgelegt. Auch nach mehreren Durchsuchungen der Steuerfahndung und des Zolls wurde die illegale Arbeitsweise unverändert fortgeführt.

Daneben wurde der Buchhalter und Prokurist des verurteilten Gerüstbauers zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe von 5000 Euro und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Bereits in der Woche zuvor hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart den Niederlassungsleiter der Gerüstbaufirma in Nürnberg wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt, ebenso, wie den dortigen Kolonnenführer. Diese beiden haben das Urteil noch im Gerichtssaal angenommen.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell



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