Hauptzollamt Berlin stellt knapp 1300 Kilogramm Tabak sicher - Hauptzollamt Berlin führt Schwerpunktkontrollen im Tabakhandel durch

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HZA Berlin - sichergestellte Vapes und Liquids für E-Zigaretten Juli 2023
ots/Hauptzollamt Berlin
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HZA Berlin - sichergestellter Wasserpfeifentabak Juli 2023
ots/Hauptzollamt Berlin
15 Jul 11:47 2023 von Presseportal.de Print This Article

Berlin (ots) -

In der Zeit vom 05. bis zum 10. Juli 2023 führten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege mit Unterstützung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Berlin, der Landespolizei Berlin und den Ordnungsämtern Schwerpunktkontrollen von Gewerbebetrieben durch, um die Einhaltung des endgültigen Inkrafttretens der Änderung des Tabaksteuergesetzes zum 01. Juli 2023 zu überwachen.

Insgesamt wurden 72 Betriebe u.a. Shisha-Shops, Shisha-Bars, Spätkäufe und Großhändler im gesamten Berliner Stadtgebiet kontrolliert. 69 Verstöße aus dem Bereich des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes u.a. aufgrund nicht angemeldeter Arbeitnehmer*innen, wurden eingeleitet.

Neben 90kg unversteuertem Wasserpfeifentabak wurde bei unversteuerten Einweg E-Zigaretten sog. Vapes und Liquids (Substitute) die Tabaksteuer für insgesamt 191 Liter hinterzogen. Der Steuerschaden beläuft sich hierbei auf ca. 35.000 EUR.

Aufgrund der Änderung des Tabaksteuergesetzes wurden 1207 kg Wasserpfeifentabak sichergestellt, der nicht den neuen Anforderungen der Verpackungsgröße aus dem Tabaksteuerrecht entsprach. (Verpackungen über 25g).

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Zusatzinformation:

Die seit 1. Juli 2022 geltende Neufassung des § 31 Absatz 4 Tabaksteuerverordnung regelt u.a., dass Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm, grundsätzlich nicht mehr zulässig ist. Um jedoch den Abverkauf von Wasserpfeifentabak in solchen Kleinverkaufspackungen, welcher sich nachweislich zum 01 Juli 2022 in steuerrechtlich freien Verkehr befand, zu ermöglichen, wurde den Wirtschaftsbeteiligten eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Dezember 2022 eingeräumt. In Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen wurde den Wirtschaftsbeteiligten eine weitere Verlängerung der Abverkaufsfrist um sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 zugestanden. Nun endete diese Verlängerung der Abverkaufsfrist nach eineinhalb Jahren am 30. Juni 2023.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Berlin, übermittelt durch news aktuell



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