Deutschland: Hauptzollamt Münster prüft über 100 Bau-Betriebe im Münsterland/Bundesweite Schwerpunktkontrolle des Zolls im Bauhaupt- und Baunebengewerbe

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Das Bauhaupt- und Baunebengewerbe war diesmal Schwerpunkt der bundesweiten Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung.
ots/Hauptzollamt Münster
29 Apr 14:15 2022 von Presseportal.de Print This Article

Münster (ots) -

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung haben die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster sowie Mitarbeitende der Bezirksregierung Münster am Dienstag zwei Großbaustellen im Münsterland kontrolliert. Verdacht auf Mindestlohnverstöße, Zweifel bei der Aufzeichnungspflicht oder mögliche Scheinselbstständigkeiten - in vielen Fällen stießen die Zöllnerinnen und Zöllner auf Ungereimtheiten. Auch einen Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis trafen sie an.

An der anlasslosen Schwerpunktprüfung, die zeitgleich im gesamten Bundesgebiet stattfand, nahmen 52 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Münster teil. Insgesamt befragten und erfassten sie 250 Personen und prüften insgesamt 103 Betriebe. In mehr als 80 Fällen müssen die Zöllnerinnen und Zöllner in den kommenden Wochen weitere Prüfungen durchführen, in 26 Fällen ist fragwürdig, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde. Bei sieben Personen besteht der Verdacht der Scheinselbstständigkeit, dem die Zöllnerinnen und Zöllner noch nachgehen werden.

Gegen einen Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts sowie der illegalen Einreise in das Bundesgebiet eingeleitet. Gegen ihn wurde außerdem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Arbeitsaufnahme ohne Aufenthaltstitel eingeleitet. Seinen Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie ferner ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Beihilfe zur illegalen Beschäftigung.

Hintergrundinformation: In wechselnden Branchen kontrollieren die Beschäftigten der FKS regelmäßig Betriebe, um sicherzustellen, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmenden kommt. Angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche legt der Zoll einen großen Fokus auf das Baugewerbe.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Münster, übermittelt durch news aktuell



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