Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus Cloppenburg; 2.000 Euro Geldstrafe für rund 1.500 Euro zu viel erhaltene Leistungen

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Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
ots/Hauptzollamt Osnabrück
11 Apr 12:47 2023 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) -

Fünfzig Tagessätze zu je 40 Euro, mithin insgesamt 2.000 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Jahr 2021 nahm der Beschuldigte zunächst eine geringfügige und später eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, welche dem Leistungsträger nicht rechtzeitig mitteilte. So konnte er rund 1.500 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld II und jeweils ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort und wahrheitsgemäß benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Leon-Marvin Freitag, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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