Osnabrück: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus dem Landkreis Diepholz; 1.800 Euro Geldstrafe für rund 290 Euro zu viel erhaltene Leistungen

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Bild: Zoll
ots/Hauptzollamt Osnabrück
23 Okt 18:22 2020 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) - Neunzig Tagessätze zu je 20 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Diepholz für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus dem Landkreis Diepholz bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Mai 2019 ging der Mann einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 290 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte die Agentur für Arbeit sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an die Agentur zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.




Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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