Osnabrück: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus dem Landkreis Osnabrück; 1.050 Euro Geldstrafe für rund 210 Euro zu viel erhaltene Leistungen

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Bild: Zoll
ots/Hauptzollamt Osnabrück
27 Sep 18:07 2022 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) -

Dreißig Tagessätze zu je 35 Euro, mithin insgesamt 1.050 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im April und Mai 2021 ging der Mann einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er der Agentur für Arbeit nicht wahrheitsgemäß mitgeteilt hatte. So konnte er rund 210 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort und wahrheitsgemäß benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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