Trier: Tipps und Hinweise der Polizei für unbeschwertes Feiern in der fünften Jahreszeit

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Streifenwagen vor dem Bahnhof Idar-Oberstein.
ots/Polizeidirektion Trier
07 Feb 11:51 2024 von Presseportal.de Print This Article

Idar-Oberstein (ots) - Ab morgen heißt es in Idar-Oberstein und Umgebung wieder "Helau!". Während den Faschingsveranstaltungen in und rund um Idar-Oberstein wird die Polizeiinspektion Idar-Oberstein auch in diesem Jahr wieder mit starken Kräften Präsenz zeigen. Auch werden umfassende Jugendschutzkontrollen durchgeführt.

Dennoch weißen wir alle Faschingsbesucher:innen auf folgende Punkte hin:

-Anscheinswaffen und Messer:

Anscheinswaffen sind definiert als Gegenstände, die echten Schusswaffen täuschend ähnlichsehen. Eine Verwechslung mit einer scharfen Schusswaffe kann im Einzelfall teils schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Gerade in Hochstresssituationen ist eine sofortige Erkennung einer Anscheinswaffe nicht bzw. erschwert möglich. Dies können Besucher:innen vermeiden, indem solche Gegenstände im Vorhinein konsequent zu Hause gelassen werden. Ebenso weisen wir darauf hin, jede Art von spitzen Gegenständen wie Klappmesser daheim zu lassen. Zum ausgefallenen Feiern braucht es keine Messer, oder Ähnliches!

-Taschendiebstahl:

Wir weisen darauf hin, dass mit dem bunten Treiben auch die Tatgelegenheiten für Taschen- und Trickdiebe zunehmen. Lose in Hosentaschen steckende Handys, Bargeld, Jacken auf den Fensterbänken der Kneipen oder auch abgelegte Taschen schaffen Tatgelegenheiten! Deshalb tragen Sie bitte nur die wichtigsten Wertgegenstände nah und nicht sichtbar am Körper!

-Alkohol & Drogen:

Auch werden wir während den Faschingstagen verstärkt Kontrollen hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit durchführen. Daher bitten wir die Bürger:innen von vornherein das Auto, Fahrrad, Motorroller oder E-Scooter stehen zu lassen. Unfälle unter Alkohol-oder Drogeneinfluss enden oft mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Außerdem werden hierdurch Unbeteiligte unnötig gefährdet und verletzt. Wir bitten Sie darum, auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen!

-Autofahren mit Kostüm:

Wenn Sie nun doch nüchtern und mit einem Kostüm bekleidet ein Fahrzeug führen wollen, achten Sie darauf, dass ihre ausgefallene Kopfbekleidung ihr Sichtvermögen nicht zu sehr einschränkt, Sie passendes Schuhwerk tragen und Sie Gefahren frühzeitig erkennen und dementsprechend reagieren können!



Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Trier, übermittelt durch news aktuell



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