Hamburg: Unsichere Produkte für Kinder aus dem Verkehr gezogen // Zollamt Hamburg untersagt die Einfuhr von unsicherem Spielzeug

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Bild Leuchtschwert
ots/Hauptzollamt Hamburg
04 Nov 11:14 2022 von Presseportal.de Print This Article

Hamburg (ots) - Bereits Mitte September hat das Zollamt Hamburg in einem aus China kommenden Container je 504 Stück Roller- und Fahrradhelme sowie 31.272 Leuchtschwerter, Leuchtstäbe und Kunststoffbälle sichergestellt. Bei der Beschau sind den Zollbeamten Zweifel an der Produktsicherheit der Spielzeuge aufgekommen. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) bestätigte die Zweifel, sodass die Ware nicht eingeführt werden konnte. Wenn es um die Sicherheit von Kinderspielzeugen oder Produkte für Kinder geht, schauen die Zöllner und Zöllnerinnen gerne noch genauer hin. Hier zeigte sich wieder einmal mehr, dass sich derartige Kontrollen lohnen. Ob eine Ware den Anforderungen der Produktsicherheit entspricht wird von der Marküberwachungsbehörde der Länder überwacht und festgelegt. Das kann sich beispielsweise an einer fehlenden CE-Kennzeichnung zeigen. In diesem Fall hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz festgestellt, dass den Spielzeugen nicht die entsprechenden Konformitätserklärungen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen beigefügt sowie einige Kennzeichnungen unvollständig waren. Dem Einführer wurde nun die Möglichkeit eingeräumt die Mängel zu beheben, damit einer Einfuhr der Produkte nichts mehr im Wege steht. Rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft könnten die Spielzeuge dem Markt zur Verfügung gestellt werden.

"Damit der Spielspaß unserer Jüngsten nicht getrübt wird, hat der Zoll ein besonderes Auge auf die gute Qualität der Waren" erläutert die Pressesprecherin Kristin Schliephake.

Zusatzinformationen:

Waren, die aus dem Drittland eingeführt werden, müssen den Vorschriften der Produktsicherheit entsprechen. Dafür sind bei der Einfuhr in der Regel keine speziellen Dokumente vorzulegen. Es müssen jedoch bestimmt Unterlagen der Ware beigelegt sein (z.B. Aufbauanleitungen, Hinweise) bzw. diese mit vorgeschriebenen Kennzeichen versehen sein (z.B. CE-Kennzeichen). Liegen der Zollstelle Zweifel an der Produktsicherheit eines Produktes vor, wird die Marktüberwachungsbehörde hinzugezogen und um Entscheidung über die Einfuhrfähigkeit einer Ware gebeten. Damit sind die Einfuhrkontrollen des Zolls ein wesentlicher Baustein um sicherzustellen, dass die deutschen Qualitätsstandards eingehalten werden.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Produktsicherheit/produktsicherheit_node.html



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell



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