Nienburg/Weser: "Z" als Sympathisierung mit russischem Angriffskrieg Strafgesetzbuch stellt Billigung von Straftaten wie Kriegsverbrechen unter Strafe

Slide background
Das "Z" als Symbol für die Unterstützung des russischen Angriffskrieges kann strafbar sein.
ots/Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
29 Mär 07:55 2022 von Presseportal.de Print This Article

Rinteln (ots) - (swe). Weil eine russischstämmige Familie auf ihren Pkw ein "Z" (Symbol für "Sieg" auf russischen Militärfahrzeugen) und eine russische Fahne klebte, wurde jetzt gegen sie ein Strafverfahren gem. des § 140 StGB eingeleitet. Demnach ist u.a. die Billigung von Straftaten wie Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt. Der Staatsschutz der Polizei wurde eingeschaltet. Zufrieden war die 52-jährige Beschuldigte offensichtlich nicht mit den polizeilichen Maßnahmen. Sie beleidigte einen eingesetzten Polizeibeamten bei der Sachverhaltsaufnahme und auch ihr 31-jähriger Sohn beleidigte den Kollegen und seine bei der Sachverhaltsaufnahme anwesende Kollegin. Gegen beide wurden weitere Strafverfahren eingeleitet. Wie die "Tagesschau" berichtet, hatte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sich zusammen mit Bayern für eine Strafbarkeit des öffentlichen Tragens des Kriegssymbols "Z" ausgesprochen. Wer also das "Z" in diesem Kontext öffentlich zeigt, dem drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.



Quelle: Original-Content von: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, übermittelt durch news aktuell



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Presseportal.de

Presseportal.de

Weitere Artikel von Presseportal.de