Deutschland: Zoll ermittelt Steuerhinterziehung in Shisha-Shops in mehreren Städten des Münsterlandes / Schwerpunktkontrolle des Hauptzollamtes Münster sichert 145 kg Tabakwarenerzeugnisse
ots/Hauptzollamt Münster
ots/Hauptzollamt Münster
Münster (ots) - Den Vertrieb und den Konsum von Wasserpfeifentabak unterzogen Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Münster vergangene Woche einer umfangreichen Prüfung im Stadtgebiet Münster sowie in mehreren Städten der Kreise Coesfeld, Steinfurt und Borken. Ziel war zum einen die Kontrolle des tabaksteuerrechtlichen Handels und zum anderen das Aufdecken von Schwarzarbeit oder Bezahlung unterhalb des Mindestlohns.
Dass sich die Schwerpunktkontrolle lohnte, zeigen die Ergebnisse: In gleich mehreren Shisha-Shops wurden insgesamt acht Verstöße und insgesamt 145 kg sogenannte gleichgestellte Tabakwarenerzeugnisse (zum Beispiel Dampfsteine, Rauchwatte oder Rauchpaste) ohne gültiges bzw. gebrochenes Steuerzeichen festgestellt. Der Zoll leitete gegen die Inhaber sieben Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung sowie ein Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verbrauchsteuergefährdung durch Zuwiderhandlung gegen den tabaksteuerrechtlichen Verpackungszwang ein.
Zum Hintergrund: Sogenannte den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse wie Dampfsteine, Rauchwatte, Rauchpaste oder Rauchfrüchte, Rauchkristalle und Cellulosezuschnitte unterliegen seit Februar 2021 der Besteuerung und somit der Steueraufsicht nach den Vorschriften der Abgabenordnung und des Tabaksteuergesetzes. Diese Waren, die zum Rauchen bestimmt sind, werden wie der Steuergegenstand Wasserpfeifentabak behandelt und entsprechend versteuert. Durch die neue Gesetzeslage zum Jahresanfang 2022 mit dem Inkrafttreten des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes wurden weitere Besteuerungslücken im Bereich der gleichgestellten Erzeugnisse geschlossen.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Münster, übermittelt durch news aktuell