Münster: Zoll trifft in Ahaus einen Restaurant-Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis an / Strafverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet

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Wegen der Beschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Aufenthaltserlaubnis hat der Zoll Münster ein Strafverfahren gegen einen Restaurantbetreiber aus Ahaus eingeleitet. (Symbolbild)
ots/Hauptzollamt Münster
03 Jun 05:31 2023 von Presseportal.de Print This Article

Münster (ots) - Verstecken nützte nichts: Der Zoll Münster hat am Mittwoch einen Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis trotz seines Verstecks in einem Restaurant in Ahaus entdeckt. Sowohl den Arbeitnehmer als auch seinen Arbeitgeber erwartet nun ein Strafverfahren.

Die sechs Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster hatten in Zusammenarbeit mit zwei Vertretern des Ausländeramts Borken die Arbeitenden in einem Restaurant in Ahaus überprüft. Eine Person versuchte zunächst, die Küche durch einen Hinterausgang zu verlassen, erblickte dort jedoch einen Zöllner und verschwand wieder im Gebäude. Der Zoll fand den 50-jährigen Arbeitnehmer später in einem Nebenraum, wo er sich kniend hinter einem Heizungsboiler versteckt hatte. Der Grund: Er verfügte über keine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und hielt sich damit illegal in Deutschland auf.

Die Zöllnerinnen und Zöllner eröffneten ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Arbeitnehmer wegen des illegalen Aufenthalts in Deutschland.

Auch den Arbeitgeber des Mannes, der später im Restaurant eintraf, erwartet ein Straf- und mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren, da er den Mann wissentlich zu Unrecht beschäftigt hatte. Darüber hinaus hatte er auch keine Sozialversicherungsbeiträge für seinen Mitarbeiter abgeführt und die Stunden seines Personals nur sporadisch aufgezeichnet.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Münster, übermittelt durch news aktuell



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