Braunschweig: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft das Hotel- und Gaststättengewerbe / Das Hauptzollamt Braunschweig beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung

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Prüfung des Zolls in der Gastronomie
ots/Hauptzollamt Braunschweig
04 Jul 18:07 2023 von Presseportal.de Print This Article

Braunschweig (ots) -

Am vergangenen Freitag, den 30.06.2023, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.

68 Beschäftigte des Hauptzollamts Braunschweig der FKS-Standorte Braunschweig, Hildesheim und Göttingen befragten am Freitag 202 angetroffene Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis und überprüften 50 weitere Personen anhand von vorgelegten Unterlagen im gesamten Bezirk des Hauptzollamts.

Die Zöllnerinnen und Zöllner konnten dabei eine Vielzahl an Verdachtsmomenten zu verschiedenen Verstößen verzeichnen: Darunter 13 Verdachtsfälle zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, neun Verdachtsfälle bezüglich des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, sechs Verdachtsfälle zur illegalen Beschäftigung von Ausländern und sieben Verdachtsfälle zum Leistungsmissbrauch.

Es konnten bereits sechs Strafverfahren und acht Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Weitere 56 Sachverhalte erfordern noch weitere umfangreiche Nachprüfungen. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer müssen nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden sowie müssen weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und die Gastronomie. Letztere zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland. Im Gaststättengewerbe gibt es fast so viele Minijobber wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Die Mehrfachbeschäftigung ist hier stark verbreitet. Im Hotelgewerbe, einer ebenso sehr personalintensiven Branche, ist die Mehrfachbeschäftigung ebenfalls stark verbreitet. Da es sich grundsätzlich um Branchen mit geringem Lohnniveau sowie stark variierenden Arbeitszeiten handelt, kommt der Einsatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind, häufig vor.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell



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