Zoll beschlagnahmt knapp 280kg Shisha-Tabak bei gemeinsamen Kontrollen in Wolfsburg und Hildesheim

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"Unser Spürhund Kelly ist dafür ausgebildet Tabakverstecke zu finden - die Shisha-Bars selbst kann auch die menschliche Nase nicht verfehlen"; Foto: ZOLL
ots/Hauptzollamt Braunschweig
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Zumeist lagerte der Wasserpfeifentabak in großen Dosen in den kleinen Küchen der Lokale
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14 Jän 19:52 2019 von Presseportal.de Print This Article

Braunschweig (ots) - Fast 280 Kilogramm Wasserpfeifentabak hat der Zoll am 12. und 13. Januar 2019 in Wolfsburg und Hildesheim sichergestellt. Die abendlichen Kontrollen von insgesamt 14 Shisha-Bars wurden gemeinsam mit der Landespolizei, den Ordnungsämtern und Feuerwehr durchgeführt. Auch ein Tabakspürhund war im Einsatz. "Unser Spürhund Kelly ist dafür ausgebildet Tabakverstecke zu finden - die Shisha-Bars selbst kann auch die menschliche Nase nicht verfehlen", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom zuständigen Hauptzollamt Braunschweig die tierische Unterstützung durch den Göttinger Zollhund. Intensive Suche war in den meisten Fällen jedoch nicht erforderlich, denn zumeist lagerte der Wasserpfeifentabak in großen, geöffneten Dosen in den kleinen Küchen der Lokale. Augenscheinlich sollte dieser Tabak dann portionsweise an die Kunden verkauft werden. Das verhinderte der Zoll auf Grund des gesetzlichen Verbots, indem er den Tabak sicherstellte. Im Hinblick auf erhebliche Menge der Sicherstellungen erinnert sich Zollamtmann Löhde: "Als wir gingen, waren die Küchen leer und unsere Asservatenkammer voll". Die beschlagnahmten rund 280 Kilogramm Wasserpfeifentabak verteilen sich gleichmäßig auf Wolfsburg und Hildesheim: - In Wolfsburg wurden am 12. Januar 2019 insgesamt 138,65 Kilogramm Wasserpfeifentabak, - am nächsten Tag in Hildesheim wurden 140,28 Kilogramm sichergestellt. Allerdings entfallen davon etwa 80 Kilogramm allein auf ein Lokal. Tatsächlich konnte in keinem der steuerrechtlich geprüften Lokale ordnungsgemäßer Umgang mit dem Wasserpfeifentabak festgestellt werden. Das gilt sogar für die Shisha-Bars, die aus den gleichen Gründen bereits in der Vergangenheit Besuch vom Zoll hatten. Der Zoll war aber nicht nur in tabaksteuerrechtlichen Angelegenheiten mit den Bars beschäftigt, sondern auch auf Grund seiner Aufgabe, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Hier sind in mehreren Fällen noch intensive Nachprüfungen erforderlich. Im Fokus der anderen beteiligten Behörden standen insbesondere der Jugend-, Nichtraucher- und Brandschutz, aber vor allem auch die Überwachung der Kohlenmonoxidkonzentration in der Raumluft der Bars. Immer wieder erleiden Personen schwerste Kohlenmonoxidvergiftungen. Die Pressemitteilung der Polizeiinspektion Hildesheim zu derselben Maßnahme finden Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57621/4165609 Hintergrundinformation: In der Bundesrepublik dürfen Zigaretten und Rauchtabak nur in verschlossen Verpackungen mit gültigen deutschen Steuerzeichen verkauft und gelagert werden. Eine Abgabe von Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort ist damit grundsätzlich ausgeschlossen (§ 25 Tabaksteuergesetz). Bei Verbrauchsteuergefährdung -etwa falscher Lagerung, Einzelverkauf oder Verkauf über dem festgelegten Kleinverkaufspreis von Tabakwaren (§ 381 Abgabenordnung in Verbindung mit § 36 Tabaksteuergesetz)- können Bußgelder von jeweils bis zu 5.000,00 EUR verhängt werden. Steuerrechtlich stellen auch die vielen exotischen Geschmacksrichtungen, mit denen Wasserpfeifenlokale werben, oft ein Problem dar: jedes Mischen von Rauchtabak mit anderen Stoffen -in Shisha-Bars zumeist Melasse und Glyzerin- lässt die Tabaksteuer erneut entstehen (§ 15 Tabaksteuergesetz). Zeigt man diesen Vorgang nicht sofort dem Zoll an, begeht man eine Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Neben den steuerrechtlichen Aspekten gilt es auch gesundheitliche Risiken zu beachten: Laut Weltgesundheitsorganisation inhalieren Wasserpfeifenraucher bei einer Shisha-Sitzung die Rauchmenge von 80 Zigaretten. Illegal gehandelter Tabak beinhaltet zudem bedenkliche Konservierungsstoffe, Aromen oder unhygienische Inhaltsstoffe, deren Wirkungen auf den Raucher noch unbekannt sind.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell



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