Zoll stellt die internationale Warenabwicklung in Krisenzeiten sicher / Pandemieschutzmaßnahmen bei den Dienststellen des Hauptzollamts Schweinfurt

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Symbolbild Zoll, Quelle Zoll
ots/Hauptzollamt Schweinfurt
26 Mär 08:15 2020 von Presseportal.de Print This Article

Schweinfurt, Unter- und Oberfranken (ots) - Die Aufrechterhaltung der Warenabfertigung, der Staatseinnahmen sowie die Funktion als Sicherheitsbehörde sind für die Zollverwaltung während der Corona - Pandemie prioritär. Das Hauptzollamt Schweinfurt hat für seine Kunden, Zollbeteiligten sowie die Bediensteten umfangreiche Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen. Der Zoll in Unter- und Oberfranken ist weiterhin für Sie da!

Bitte helfen Sie uns, den Publikumsverkehr zu reduzieren und greifen Sie möglichst auf telefonische oder elektronische Kommunikationsmittel zurück.

Unsere Informationen und wichtigsten Schutzmaßnahmen im Überblick:

*Aufrechterhaltung der Warenabfertigung durch die Zollämter Die sechs Zollämter des Bezirks in Aschaffenburg, Dettelbach-Mainfrankenpark, Schweinfurt, Bamberg, Bayreuth und Coburg stehen zu den gewohnten Öffnungszeiten - derzeit ohne erkennbare Einschränkungen - zur Verfügung. Mit Hilfe elektronischer Mittel und unter Gebrauch von mobilem Arbeiten erfolgt die Warenabfertigung möglichst kontaktlos.

Gewerblicher Warenverkehr: Wir bitten gewerbliche Warenein- und -ausführer weiter die papierlose, elektronische Zollabfertigung über das Verfahren ATLAS zu nutzen.

Postabfertigung: Für Post- oder Paketsendungen besteht - aufgrund der Corona - Krise auch über einem Wert von 1.000 Euro hinaus - die Möglichkeit der "Postabfertigung von zu Hause". Der Paketempfänger gibt eine Erklärung ab, die als Zollanmeldung gewertet wird. Bitte setzen Sie sich nach dem Erhalt ihrer Benachrichtigungskarte zum Eingang Ihres Postpakets mit dem zuständigen Zollamt in Verbindung.

Kraftfahrzeugsteuerkontaktstelle: Im Rahmen ihrer Antragsstellung müssen Sie in der Regel nicht persönlich vorsprechen. Wir bitten um Nutzung des Postwegs oder des Einwurfs in den Briefkasten des jeweiligen Zollamts oder der Kraftfahrzeugsteuer-kontaktstelle in Schweinfurt.

Versorgungsberechtigte Personen: Wir bitten versorgungsberechtigte Personen nach §§ 15 - 17 Truppenzollverordnung zu prüfen, ob eine Abrechnung aufgeschoben werden und eine Sammelabrechnung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.

Zahlstellenabwicklung: Es stehen Ihnen kontaktlose Zahlungswege, insbesondere EC-Kartenzahlungen oder die Möglichkeit der Überweisung zur Verfügung. Unsere Kassenbereiche sind in der Regel durch eine Glasscheibe getrennt.

*Der Zoll und die Staatseinnahmen Die Zoll erwirtschaftet rund die Hälfte der Einnahmen des Bundes. In der Krisenzeit sind die Sachgebiete des Hauptzollamts Schweinfurt telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte wenden Sie sich stets an die allgemeinen Dienststellenrufnummern (Vermittlung) oder E-Mail-Adressen der Poststellen, damit ihre Anfrage möglichst zeitnah an die zuständige Sachbearbeitung oder dessen Vertretung übermittelt werden kann

Kraftfahrzeugkontaktstelle Schweinfurt: Fahrzeugvermessungen nach § 18 Abs. 12 KraftStG werden möglichst auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Steuerbescheide können unter Vorbehalt ergehen.

*Der Zoll als Sicherheitsbehörde Die Einsatzkräfte des Zolls sind Teil der Sicherheitsarchitektur Deutschlands und bekämpfen die Kriminalität in den Bereichen der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sowie des Schmuggels einfuhrbeschränkter oder verbotener Gegenstände. Die Zollbediensteten halten die empfohlenen Vorsorge- und Hygienemaßnahmen des Robert - Koch - Instituts sowie den erforderlichen Mindestabstand ein, soweit dies mit der Dringlichkeit der Dienstausübung zu vereinbaren ist. Maßnahmen bei Prüfungen und Ermittlungen werden besonders auf die Krisensituation angepasst und ständig auf deren Optimierung überprüft.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Schweinfurt, übermittelt durch news aktuell



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