Nicht nur orientalische Lebensmittel - Schweinfurter Zoll wird in Orientmarkt fündig

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Teil der sichergestellten Tabakwaren
ots/Hauptzollamt Schweinfurt
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Teil der sichergestellten Tabakwaren
ots/Hauptzollamt Schweinfurt
15 Mär 18:20 2024 von Presseportal.de Print This Article

Schweinfurt / Würzburg (ots) -

Kiloweise unversteuerte Tabakwaren stellten Zollbeamte des Hauptzollamts Schweinfurt bei der Prüfung eines Orientmarkts im Würzburger Stadtgebiet am vergangenen Freitag fest.

Der Betreiber des Marktes wurde zu Beginn der Zollkontrolle nach verbrauchsteuerpflichtigen Waren, insbesondere nach Wasserpfeifentabak und Zigaretten befragt. Bei der sich anschließenden Kontrolle des Marktes wurden mehr als 22 Kilogramm Wasserpfeifentabak, 2.360 Stück Zigaretten und 3.446 Milliliter Substitute (Liquids für E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen vorgefunden. Weitere knapp 34 Kilogramm Wasserpfeifentabak fanden die Beamten zwar in versteuerten Verpackungen vor, diese befanden sich jedoch nicht in der seit 1. Juli 2023 gesetzlich vorgeschriebenen Form von Kleinverpackungen von maximal 25 Gramm.

Der Wasserpfeifentabak, die Zigaretten und die Substitute wurden durch die Kontrollbeamten sichergestellt. Gegen den Betreiber des Marktes wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich auf etwa 2.100,- Euro.

Die weitere strafprozessuale Sachbearbeitung erfolgt nun durch die zentrale Strafsachen- und Bußgeldstelle Nordbayerns beim Hauptzollamt Schweinfurt.

Zusatzinformationen:

Seit 1. Juli 2023 ist der Verkauf von Wasserpfeifentabak nur noch in Packungen mit einer Menge von bis zu 25 Gramm zulässig. Tabak darf nicht lose abgegeben werden. Nach der Tabaksteuerverordnung besteht ein sogenannter "Verpackungszwang". Händler müssen Tabakwaren in abgepackten Kleinverkaufsmengen an die Kunden verkaufen. Das bedeutet, der jeweilige Endverbraucher muss die Packung selbst öffnen und damit das Steuersiegel brechen. Eine Tabakabgabe aus einer größeren Verpackungseinheit (zum Beispiel aus einer 200-Gramm-Dose) ist nicht zulässig. Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls finden Sie auch auf www.zoll.de.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Schweinfurt, übermittelt durch news aktuell



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