Einfuhrabgaben und Kraftfahrzeugsteuer hinterzogen! / Rund 1.200 Euro erhoben

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Quelle: Zollverwaltung
ots/Hauptzollamt Karlsruhe
26 Feb 10:26 2020 von Presseportal.de Print This Article

Karlsruhe (ots) - Rund 1.200 Euro Einfuhrabgaben und fällige Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) waren das Ergebnis einer Kontrolle eines PKWs mit bosnisch-herzegowinischem Kennzeichen auf einem Rastplatz der A 8.

Am 15.02.2020 wurde durch Zollbeamte des Hauptzollamts Karlsruhe ein PKW mit bosnisch-herzegowinischem Kennzeichen auf einem Rastplatz der A 8 kontrolliert. Im Rahmen der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Halter des Fahrzeugs, welcher Beifahrer war, bereits seit zwei Jahren in Deutschland ansässig ist. Die Kraftfahrzeugsteuer für das Fahrzeug hat er in Deutschland bisher nicht bezahlt. Diese entsteht allerdings unter anderem, wenn ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland verwendet wird und für dieses ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde.

Aufgrund dessen wurde vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen den Halter des Wagens eingeleitet und die für das Fahrzeug zu entrichtenden Einfuhrabgaben von 618,00 Euro sowie die fällige Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von 586,00 Euro erhoben.

Hintergrundinformationen: Grundsätzlich entstehen für ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat, welches nicht dauerhaft in der EU verbleiben soll, Einfuhrabgaben in Form von Zoll (10%) und Einfuhrumsatzsteuer (19%), es sein denn, dass beim Grenzübertritt mögliche Befreiungsgründe vorgebracht werden.

Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht, wenn - Sie ein Fahrzeug in Deutschland zum Verkehr zulassen, - Sie ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland verwenden und für dieses ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde, - Sie ein Fahrzeug ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung auf öffentlichen Straßen benutzen oder - einem Fahrzeug ein Oldtimer-Kennzeichen oder ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt wird.

Bundesweit sind derzeit rund 63,7 Millionen Kraftfahrzeuge und Anhänger zugelassen. Für diese Fahrzeuge fällt - je nach Art - in unterschiedlicher Höhe die Kraftfahrzeugsteuer an. Jährlich beträgt das Gesamtaufkommen rund 9 Milliarden Euro. Zum 1. Juli 2014 hat der Zoll die Verwaltung der Kfz-Steuer von den Finanzämtern übernommen. Die An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen oder Anhängern erfolgt wie bisher bei den Kfz-Zulassungsbehörden. Diese übermitteln die Daten - die für die Besteuerung grundsätzlich bindend sind - an den Zoll. Hier wird die weitere Bearbeitung und Bescheiderstellung vorgenommen.

Weitere Informationen sowie Vordrucke und Merkblätter rund um das Thema Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf : www.zoll.de. Bei Fragen steht außerdem die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung, Mo. - Fr. 8:00 - 17:00 Uhr Tel. : 03 51 / 4 48 34 - 5 50 E-Mail : [email protected]



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell



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