Lörrach: Ermittlungen des Zolls führen zu Bewährungsstrafe für Ortenauer Bauunternehmer und Geldstrafe für Kehler Firmeninhaberin

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Foto: Hauptzollamt Lörrach
ots/Hauptzollamt Lörrach
17 Jul 12:00 2023 von Presseportal.de Print This Article

Offenburg (ots) - Einen 31-jährigen in der Baubranche tätigen Unternehmer aus dem Ortenaukreis verurteilte das Amtsgericht Offenburg nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach wegen Betrugs in 22 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus darf der Mann in den nächsten fünf Jahren nicht als Geschäftsführer einer GmbH tätig sein. Im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgerichts Offenburg konnte dem Firmeninhaber nachgewiesen werden, dass er über einen Zeitraum von fast zwei Jahren hinweg unrichtige Angaben im Rahmen der Beantragung des Kurzarbeitergeldes tätigte. Dabei spiegelte er einen erheblichen pandemiebedingten Arbeitsausfall vor, indem er die Arbeitszeiten in den offiziellen Stundenaufzeichnungen manipuliert darstellte. Er handelte dabei in der Absicht, eine erhebliche zusätzliche Einnahmequelle zu generieren. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 111.000 Euro. Im Falle einer 33-jährige Geschäftsführerin einer Ortenauer Firma, welche mit Verpackungsmaterialien handelt, ermittelten die Zöllnerinnen und Zöllner, dass diese in einem Zeitraum von sechzehn Monaten mehrere Arbeitnehmer nicht bei der Sozialversicherung angemeldet hatte. Beitragszahlungen von rund 16.000 Euro enthielt sie so den Sozialversicherungsträgern vor. Das Amtsgericht Kehl erließ deshalb wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen einen Strafbefehl gegen die Frau und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 2.050 Euro. Das Urteil des Amtsgerichts Offenburg und der Strafbefehl des Amtsgerichts Kehl sind inzwischen rechtskräftig.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach, übermittelt durch news aktuell



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