Mettmann: 15 Mängel - Polizei zieht desolaten Transporter aus dem Verkehr

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Die Polizei zog dieses durchgerosteten Transporter aus dem Verkehr.
ots/Polizei Mettmann
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Der Transporter war erheblich durchgerostet.
ots/Polizei Mettmann
02 Jun 19:10 2021 von Presseportal.de Print This Article

Mettmann (ots) - Spezialisten des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Mettmann haben am Dienstag (1. Juni 2021) im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Langenfeld einen Transporter im desolaten Zustand angehalten.

Gegen 13:30 Uhr waren die Polizeibeamten im Langenfelder Stadtgebiet unterwegs, als ihnen schon von weitem ein weißer Ford Transit auffiel, der sich augenscheinlich in einem erheblich desolaten Zustand befand. Als die Polizisten den Fahrer, einen 44-jährigen Kölner, daraufhin anhielten, stellten sie fest, dass ihr Anfangsverdacht nicht unbegründet war. So konnten sie noch vor Ort feststellen, dass der als Paketzustellwagen genutzte Ford großflächig durchgerostet war, was zur Folge hatte, dass die nächstgelegene TÜV-Prüfstation aufgesucht wurde.

Innerhalb kürzester Zeit wurden hier dann insgesamt 15 zum Teil gravierende Mängel an dem Fahrzeug beweisfest dokumentiert, welche zu der Einstufung "verkehrsunsicher" führten. Insbesondere ein gebrochenes Federauge sowie diverse Durchrostungen des Hauptrahmens des Fahrzeuges führten zu diesem Ergebnis.

Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt Mettmann konnten die Beamten den Klein-Lkw entstempeln. Den Fahrzeughalter erwartet nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige, welche ein empfindliches Bußgeld und eine Eintragung in Flensburg zur Folge haben wird. Kurioserweise hätte der Transit ohnehin im Monat Juni bei einer Prüfstelle vorgeführt werden müssen, da die für den Lkw bestehende Hauptuntersuchung im Mai abgelaufen war.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei Mettmann darauf hin:

Im Zuge ihrer Kontrollen bekommen die Beamten immer wieder die Formulierung: "Aber der hat ja noch TÜV!" zu hören. Ein Kraftfahrzeug ist jedoch ein Gebrauchsgegenstand, insbesondere bei gewerblicher Verwendung. Der Erhalt einer gültigen Hauptuntersuchung bedeutet nicht, dass das Fahrzeug in den nun folgenden Jahren keiner Abnutzung unterliegt. Selbst bei einer bestehenden Hauptuntersuchung können Mängel - zum Beispiel durch Überlastung oder Abnutzung - auftreten, die der Fahrzeughalter reparieren lassen muss.



Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell



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