Schweinfurt: "Augen auf" beim Weihnachtskauf! / Zölle und Steuern können auch für Schnäppchen anfallen!

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Symbolbild Zoll und Post Bildquelle: Zoll
ots/Hauptzollamt Schweinfurt
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Symbolbild Zoll und Post - Paketabfertigung Bildquelle: Zoll
ots/Hauptzollamt Schweinfurt
24 Nov 11:03 2020 von Presseportal.de Print This Article

Unterfranken / Oberfranken (ots) - Bereits weit vor Weihnachten steigt auch die Zahl der Einkäufe übers Internet, denn mit wenigen Klicks ist das gewünschte Produkt oder gar das Weihnachtsgeschenk aus der ganzen Welt verfügbar. Schnäppchenwochen und Rabattschlachten stehen im Spätherbst auf der Tagesordnung.

Für die Frage, ob für die Sendung beim Zoll Abgaben anfallen ist neben dem Warenwert von entscheidender Bedeutung, woher das Paket kommt. Sendungen aus Nicht-EU-Ländern müssen zollamtlich abgefertigt werden. Dies kann Warenkontrollen, Zollabgaben, Einfuhrumsatz- oder Verbrauchsteuern nach sich ziehen. Beinhaltet die Sendung gefälschte Markenartikel oder berührt andere Verbote und Beschränkungen, kann die Ware dem Empfänger unter Umständen nicht überlassen werden.

Sich vorab zu informieren und Warnzeichen zu beachten, rät Tanja Manger, Pressesprecherin des Hauptzollamts Schweinfurt. "Am besten sollte man anfallende Abgaben einplanen. Ein extrem niedriger Preis für namhafte Waren kann auch ein Indiz auf gefälschte Markenwaren sein. Ob und wie man den Verkäufer kontaktieren kann, welche Gewährleistungsansprüche gelten und ob andere Käufer bereits Erfahrungen mit dem Verkäufer gemacht haben, sind gute Hinweise, um den Kauf, den Verkäufer und dessen Seriosität entsprechend einzuschätzen."

Mit den Abgabenrechnern des Zolls können Bürgerinnen und Bürger unverbindlich die anfallenden Einfuhrabgaben berechnen und auch Gefahrenhinweise erhalten. Zusätzlich stehen Informationen zum internationalen Postverkehr auf der Website des Zolls sowie in der App "Zoll und Post" zur Verfügung. Die zentrale Auskunftsstelle des Zolls steht bei Fragen zur Seite. So gibt es - nicht nur an Weihnachten - gute Vorsichtsmaßnahmen, um böse Überraschungen bei den Paketsendungen zu vermeiden.

Zusatzinformation:

Informationen können über die App "Zoll und Post", die Website www.zoll.de oder die Zoll-Hotline (Telefon 0351/44834-510, E-Mail: [email protected], De-Mail: [email protected]) abgerufen werden.

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

- Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben./

- Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent oder 7 Prozent, bis 31.12.2020 16 Prozent oder 5 Prozent) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben./

- Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an./

Auch reine Geschenksendungen von einem privaten Absender an einen privaten Empfänger sind nur bis zu einem Wert von 45 Euro und unter gewissen Bedingungen frei von Abgaben.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Schweinfurt, übermittelt durch news aktuell



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