Landau in der Pfalz: Bad Bergzabern - Überwachung des verkehrsberuhigten Bereiches - 34x zu schnell

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Verkehrsberuhigter Bereich in der Marktstraße BZA - hier muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
ots/Polizeidirektion Landau
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Bereits an der Einmündung der Weinstraße zur Eichamtstraße wird durch VZ 325.1 auf den verkehrsberuhigten Bereich - umgangssprachlich auch häufig als Spielstraße bezeichnet - hingewiesen. Ein solcher Bereich endet erst, wenn die Aufhebung durch VZ 325.2 erfolgt ist (gleiches VZ rot diagonal durchgestrichen).
ots/Polizeidirektion Landau
08 Jun 18:51 2026 von Presseportal.de Print This Article

Bad Bergzabern (ots) -

Bereits am Dienstag, 2. Juni wurde durch Kräfte der Polizeiinspektion Bad Bergzabern die Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit überwacht. Im durch Verkehrszeichen 325 gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereich in der Marktstraße/Königstraße/Marktplatz wurden zwischen 09:40h und 11:40h insgesamt 34 Fahrzeuge festgestellt, welche sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgabe hielten. In solchen verkehrsberuhigten Bereichen gelten folgende Ge- und Verbote:

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.

3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

6. Verlassen der Zone: Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine andere Straße einfährt, muss allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren (hier gilt nicht "Rechts vor Links", sondern § 10 StVO)



Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell



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