Heilbronn: Bewährungsstrafen für Schwarzarbeit im Gerüstbau

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Symbolbild - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Gerüstbau Quelle: Zoll / BWZ
ots/Hauptzollamt Heilbronn
08 Apr 14:53 2021 von Presseportal.de Print This Article

Langjährige Ermittlungen der Heilbronner Finanzkontrolle Schwarzarbeit abgeschlossen

Heilbronn (ots) - Bereits vor über sechs Jahren geriet der nunmehr verurteilte 43-jährige Gerüstbauunternehmer sowie seine zwischenzeitlich 47 und 51 Jahre alten Kolonnenführer in den Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Heilbronner Zolls.

Bei mehreren Kontrollen stellten Ermittler des Zolls fest, dass der Betrieb nicht nur eigene Mitarbeiter beschäftigte, sondern auch Arbeiter, die bei Subunternehmern angemeldet waren. Diese Subunternehmerfirmen wechselte der Gerüstbauer regelmäßig alle sechs bis zwölf Monate. Die bei den Subunternehmern zur Sozialversicherung angemeldeten Arbeiter blieben jedoch und waren, jeweils unter Leitung eines Kolonnenführers teils über Jahre für den Gerüstbauer tätig. Dieser hätte die Arbeitnehmer deshalb bei den Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen) und der SOKA Gerüst (Sozialkasse des Gerüstbaus) anmelden müssen, da er die Arbeiter in sozialversicherungspflichtigem Umfang als eigene Arbeitnehmer beschäftigte.

Der Schaden zum Nachteil der Sozialversicherungsträger beträgt etwa 340.000 Euro. Die hinterzogenen Steuerbeträge belaufen sich auf rund 130.000 Euro. Der Gesamtschaden inklusive der Säumniszuschläge umfasst sogar mehr als eine halbe Million Euro. Der der Solidargemeinschaft entstandene finanzielle Schaden wird derzeit vom Gerüstbauunternehmer zurückgeführt.

Die Vollstreckung der Strafen gegen den Gerüstbauunternehmer (21 Monate) und seine beiden Kolonnenführer (acht bzw. 15 Monate wegen deren Beihilfe) wurden vom Gericht jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Heilbronn aus dem Jahr 2019 wurde durch den Gerüstbauunternehmer angefochten, jedoch in der Berufungsverhandlung Ende letzten Jahres vom Landgericht Heilbronn bestätigt. Damit sind alle Urteile rechtskräftig.

Zusatzinformationen:

Bei den angeblichen Subunternehmern handelte es sich um sogenannte Service- oder Scheinfirmen, die in Wirklichkeit keine Werkleistungen ausführen, sondern nur den "Service" anbieten, Arbeiter zum "Schein" anzumelden, um bei Kontrollen nicht aufzufallen. Mit den ausgefertigten Scheinrechnungen wurde Geld "gewaschen", um es für Schwarzlöhne verwenden zu können.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell



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