Mettmann: Beziehungsstreit, Trunkenheitsfahrt und Widerstand

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Das polizeiliche Alkoholtestgerät zeigte einen Wert von 0,75 mg/l (rund 1,5 Promille)
ots/Polizei Mettmann
20 Aug 12:38 2020 von Presseportal.de Print This Article

Am schon späten Mittwochabend des 19.08.2020, gegen 23.30 Uhr, wurde die Polizei zu einer Anschrift im Ratinger Ortsteil Breitscheid gerufen, weil dort die aufgebrachte Ex-Freundin eines Mannes vor dem Wohnhaus der neuen Lebensgefährtin lautstark randalierte und dessen Bewohner massiv belästigte. Doch noch vor Eintreffen am Einsatzort erhielten die alarmierten Einsatzkräfte jedoch die neue Meldung, dass sich die offensichtlich stark alkoholisierte Störerin bereits entfernt hatte und mit einem braunen PKW VW Tiguan davongefahren war. Aber nur wenige Augenblicke später konnte dieser Wagen auch schon auf der Mülheimer Straße in Ratingen-Mitte von den Einsatzkräften der Polizei angetroffen und gestoppt werden.

Bei der Kontrolle bestätigte sich, dass die 35-jährige Ratingerin am Steuer des Wagens deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von rund 1,5 Promille (0,75 mg/l). Daraufhin leitete die Ratinger Polizei ein Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt gegen die 35-Jährige ein. Als diese daraufhin zur Durchführung einer zur Beweisführung angeordneten Blutprobe zur Ratinger Polizeiwache gebracht werden sollte, leistete die Ratingerin massiven körperlichen Widerstand gegen die weiteren polizeilichen Maßnahmen. Sie musste deshalb überwältigt, gefesselt und zwangsweise zur Wache transportiert werden. Dort erfolgte die ärztliche Entnahme der angeordneten Blutprobe. Der Führerschein der Beschuldigten wurde sichergestellt, der Ratingerin ausdrücklich jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen untersagt.

Nachdem von den Beamten auch noch ein Strafverfahren wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet worden war, konnte die betrunkene Frau ihren weiteren Heimweg am frühen Donnerstagmorgen schließlich zu Fuß antreten.



Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell



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