Karlsruhe: "Black Friday", Online-Shopping und Co. / das Hauptzollamt Karlsruhe informiert!

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Postabfertigung am Zollamt Baden-Baden
ots/Hauptzollamt Karlsruhe
16 Nov 09:25 2022 von Presseportal.de Print This Article

Karlsruhe (ots) - Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday, Ende November, die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet, das bedeutet, Hochsaison bei Paketversendern und - diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das bestellte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.

Denn werden die heiß ersehnten Sneakers oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Nicht-EU-Land bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei manchen Waren wie z.B. Tabak, Kaffee und Alkohol müssen zusätzlich Verbrauchsteuern bezahlt werden.

Für Post-Sendungen aus einem Drittland gelten folgende Regelungen:

Warenwert bis 150 Euro:

Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19 % bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7 %, beispielsweise bei Büchern oder Lebensmitteln, und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.

Warenwert über 150 Euro:

Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen. Neben der Erhebung von Abgaben sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll auch hier zum Beispiel die Prüfung des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit von technischen Geräten oder Kleidung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

"Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", erklärt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten oft nicht erstattet. Außerdem erwartet den Paketempfänger ggf. ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber", so Holm weiter.

Wer also zu Weihnachten ganz entspannt verschenken möchte, macht sich rechtzeitig schlau unter www.zoll.de bzw. dem dort zur Verfügung gestellten Chatbot "TinA".



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell



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