Bundespolizei stellt zwei Schreckschusspistolen am Hauptbahnhof Essen sicher

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Foto: Bundespolizei
ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
02 Jän 16:18 2024 von Presseportal.de Print This Article

Essen - Bergkamen (ots) -

In der Nacht zu Montag (1. Januar) stellten Bundespolizisten innerhalb von zweieinhalb Stunden zwei Männer, die am Essener Hauptbahnhof mit Waffen in die Luft schossen. Die Beamten stellten diese sicher und ermitteln nun gegen die Tatverdächtigen.

Gegen 0:15 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Hauptbahnhof Essen. Als die Polizisten sich auf dem Vorplatz des Bahnhofs befanden, wurden sie auf einen 39-Jährigen aufmerksam, der auf der gegenüberliegenden Seite mit einer Pistole in die Luft schoss. Die Beamten stellten den Deutschen, woraufhin dieser ihnen die Schreckschusspistole aushändigte. In der Waffe befand sich noch eine Schreckschusspatrone. Auf Nachfrage gab der Essener an, dass es sich bei der Waffe um die seines Nachbars handele, weitere Angaben wollte er nicht tätigen und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Einen kleinen Waffenschein, der den Tatverdächtigen für das Führen berechtigt, konnte er nicht vorweisen. Die Bundespolizisten stellten die Waffe und die Patrone sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Nur zweieinhalb Stunden später, gegen 2:45 Uhr wurden Einsatzkräfte von Reisenden auf einen jungen Mann aufmerksam gemacht, welcher mit einer Schreckschusspistole, auf dem Bahnsteig zu Gleis sechs, in die Luft schoss. Die Beamten stellten den 18-Jährigen, woraufhin auch er ihnen die Schreckschusspistole aushändigte. Zudem stellten die Uniformierten neben den drei verschossenen, auch 19 unbenutzte Patronen fest. Auch der Deutsche konnte gegenüber den Polizisten keinen kleinen Waffenschein vorweisen. Die Bundespolizisten stellten die Pistole und die Patronen sicher. Zudem wird sich der Mann aus Bergkamen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

Bei den Schreckschusspistolen handelt es sich um Waffen, die mit einem PTB-Zulassungszeichen versehen sind. Dies sind Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffen, die Reiz- oder andere Wirkstoffe, Platzpatronen oder pyrotechnische Ladungen verschießen, ohne dass dabei Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell



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