Sankt Augustin: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Wochenende

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ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
21 Aug 07:41 2023 von Presseportal.de Print This Article

Kleve - Weeze - Emmerich - Hamminkeln (ots) - Die Bundespolizei konnte am vergangenen Wochenende gleich vier Haftbefehle vollstrecken.

Am Flughafen Niederrhein in Weeze wurde am Freitagvormittag, 18. August 2023, ein 40-jähriger Marokkaner im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Fez verhaftet. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Dortmund mit einem Erzwingungshaftbefehl. Ein Freund des Gesuchten zahlte die Geldstrafe in Höhe von 110 EUR nebst Verfahrenskosten von 86,2 EUR bei der Bundespolizei ein und konnte somit die drohende dreitägige Haftstrafe des Mannes abwenden. Ebenfalls am Airport Weeze überprüfte die Bundespolizei am Sonntagvormittag einen 27-jährigen Niederländer. Hier hatte die Staatsanwaltschaft in Kleve einen Haftbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittel erlassen. Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 900 EUR und musste somit die 30-tägige Haftstrafe nicht antreten.

Am Samstagnachmittag, 20. August 2023, überprüfte eine Streifenwagenbesatzung auf der Bundesautobahn A 3 am Rastplatz Hohe Heide einen 23-jährigen Niederländer. Ein Abgleich der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung gesucht wird. Der Niederländer zahlte auf der Dienstelle der Bundespolizei in Kleve die Geldstrafe in Höhe von 1800 EUR ein und durfte dann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen.

Im letzten Fall wurde ein 38-jähriger Iraker auf der Bundesautobahn A 3, Rastplatz Wittenhorst am Samstagabend um 18:35 Uhr als Fahrer eines in Dortmund zugelassenen Personenkraftwagen überprüft. Beim Abgleich der Personalien in den Fahndungssystemen stellte sich heraus, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Trier mit einem Haftbefehl gesucht wird. Die ihm drohende zweitägige Erzwingungshaft konnte der Verurteilte abwenden, indem er die Geldstrafe von 85 EUR und die Verfahrenskosten in Höhe von 84,55 EUR bezahlte.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell



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