Braunschweig: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls / Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Braunschweig im Einsatz

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Aufnahme einer Zöllnerin am Sprechfunk des Einsatzwagens von hinten.
ots/Hauptzollamt Braunschweig
10 Mär 09:53 2023 von Presseportal.de Print This Article

Braunschweig (ots) -

Am Donnerstag, den 09.03.2023, prüften 77 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Braunschweig im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung unter winterlichen Bedingungen die Einhaltung des Mindestlohns.

Bei der gestrigen Prüfung wurden durch die Beschäftigten des Hauptzollamts Braunschweig um die 130 Arbeitgeber geprüft und vor Ort fast 480 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt. Geprüft wurden unter anderem Spielhallen, Kraftfahrzeugdienstleistungsbetriebe, Sonnenstudios und der Getränkeeinzelhandel.

Am Tag der Mindestlohnschwerpunktprüfung stellten die Beamtinnen und Beamten 25 erste Hinweise auf Verstöße fest. Es kam sogar zu der Einleitung von zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts.

Vor Ort konnten zum Teil bereits erste Geschäftsunterlagenprüfungen erfolgen, es schließen sich jedoch umfangreiche und komplexe Nachermittlungen an. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen verknüpft, abgeglichen und analysiert. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den Zusammenarbeitsbehörden und der Rentenversicherung um das gemeinsame Ziel zu erreichen, entsprechende Verstöße gerichtsfest nachzuweisen und ahnden zu können.

Regelmäßig werden Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen festgestellt, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Beispiel unrichtig als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet werden. Oftmals werden auch Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig oder gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Gemäß dem seit 2015 geltenden Mindestlohngesetzes (MiLoG) hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf die Zahlung des Arbeitsentgelts in Höhe des Mindestlohns. Dieser wurde zuletzt am 01.10.2022 auf zwölf Euro brutto je Zeitstunde angehoben, was der höchsten Anhebung seit Einführung des MiLoG entspricht. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne, wie beispielsweise im Dachdecker-, Elektrohandwerk oder der Pflege.

Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Braunschweig 85 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen gegen Arbeitgeber ein. Es wurden neben den regionalen und örtlichen Schwerpunktprüfungen 2022 folgende mindestlohnkritische Branchen bundesweit geprüft: Friseursalons, Bauhaupt- und Bauneben-, Gaststätten-, Beherbergungs-, Taxi- und Mietwagengewerbe sowie der Pflegebranche.

Die ganzjährig regelmäßig durchgeführten Schwerpunktprüfungen haben auch einen präventiven Charakter und sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell



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