Lörrach: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe

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Fotoaufnahme: Hauptzollamt Lörrach
ots/Hauptzollamt Lörrach
22 Apr 17:46 2021 von Presseportal.de Print This Article

Lörrach.Freiburg.Offenburg (ots) - Bundesweit kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 16. April 2021 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ebenso Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Baubranche. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche liegt ein besonderer Fokus des Zolls auf dem Baugewerbe. Auch beim Hauptzollamt Lörrach waren von den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg aus 41 Zöllnerinnen und Zöllner im gesamten Bezirk im Einsatz, kontrollierten auf siebzehn Baustellen 195 Beschäftigte direkt auf den ausgewählten Baustellen und Geschäftsunterlagen in 52 Unternehmen . Dabei ergaben sich mehrere Hinweise auf möglich Verstöße: In insgesamt neun Fällen ist davon auszugehen, dass der Mindestlohn unterschritten wurde, in weiteren 21 Fällen ergaben erste Prüfungen, dass Beiträge an die Sozialkassen nicht oder nicht in voller Höhe abgeführt wurden. Eine befragte Person gab an, als eigenständiger Unternehmer zu arbeiten. Der Auftragslage nach dürfte es sich hier aber um eine Scheinselbständigkeit handeln. Insgesamt fünf ausländische Beschäftigte wurden ohne einen notwendigen Aufenthaltstitel angetroffen. Daneben mussten acht Bußgeldverfahren eingeleitet werden, da die Meldungen von Beschäftigten an die Sozialkassen nach der Arbeitsaufnahme nicht innerhalb der vorgegebenen Frist erfolgt waren. Die Zollbeamtinnen und -beamten der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld I und II) und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle. Durch Befragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen stellen die Beamtinnen und Beamten fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung findet und, ob dieser tatsächlich gezahlt wird. In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes - bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn von 12,20 Euro pro Stunde. Im Dach- und Gerüstbauhandwerk müssen unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt und Unterkünfte bereitgestellt werden. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde. Mit ihren regelmäßigen Prüfungen verhindern die Zöllnerinnen und Zöllner höhere Ausfälle von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen sowie eine mangelhafte Absicherung von Arbeitnehmer*innen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und im Alter und unterbinden eine stärkere Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten seriöser Unternehmen. Zusatzinformation: Mit einem erhöhten Personaleinsatz führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch. In bestimmten Branchen sollen diese auch eine präventive Wirkung entfalten und der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung entgegenwirken.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach, übermittelt durch news aktuell



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