Hameln-Pyrmont: Drei Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis unterwegs

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ots/Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
30 Nov 08:38 2022 von Presseportal.de Print This Article

Salzhemmendorf/Coppenbrügge/Bad Münder (ots) - Am Samstagabend, 26.11.2022, gegen 20:30 Uhr, wurde ein 30-jähriger Mann aus Wallensen durch eine Streife der Polizei Bad Münder auf seinem Kleinkraftrad in Salzhemmendorf angehalten und kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht nur einen defekten Rückscheinwerfer an seinem Kleinkraftrad hat, sondern auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Weiterhin gab der Mann gegenüber den eingesetzten Beamten an, dass er in der vergangenen Woche Betäubungsmittel konsumiert habe. Ein Drogenvortest vor Ort verlief positiv auf drei verschiedene Substanzen. Dem Fahrzeugführer wurde infolgedessen durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Führens eines Kleinkraftrades unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln.

Ebenfalls ohne Fahrerlaubnis unterwegs war ein 20-jähriger Mann aus Lauenstein. Er fiel einige Stunden später, gegen 22:55 Uhr, in Coppenbrügge auf. Bevor der Mann angehalten werden konnte, versuchte er sich durch mehrmaliges Abbiegen der Kontrolle zu entziehen. Er stellte seinen Ford anschließend willkürlich in einer Einfahrt eines Einfamilienhauses in Coppenbrügge ab. Dort konnte er durch die eingesetzten Beamtinnen des Polizeikommissariats Bad Münder kontrolliert werden. Er gab ohne Umschweife an, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.

Am Montagmittag, 28.11.2022, gegen 11:15 Uhr, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein dritter Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis festgestellt. Der 42-jährige Mann aus Hachmühlen wurde auf der B 442 in seinem Audi kontrolliert. Auch dieser gab an, keine Fahrerlaubnis zu besitzen, da ihm diese vor einiger Zeit auf Grund einer Trunkenheitsfahrt gerichtlich entzogen worden war.

Alle drei Personen erwartet ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG. Ihnen wurde die Weiterfahrt mit ihren Fahrzeugen untersagt.



Quelle: Original-Content von: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, übermittelt durch news aktuell



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