Sankt Augustin: Drogen und Zubehör bei Kontrolle aufgefunden - Bundespolizei stellt zudem Notfallhammer sicher

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Foto: Bundespolizei
ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
06 Jän 18:18 2022 von Presseportal.de Print This Article

Essen-Steele (ots) -

Am gestrigen Mittwochmorgen (05. Januar) kontrollierten Bundespolizisten am Bahnhof Essen-Steele einen 18-Jährigen. Dabei stellten sie neben pflanzlichen Drogen und weiterem Zubehör auch ein Cuttermesser und einen Notfallhammer fest.

Gegen 01:20 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Bahnhof Essen-Steele. Dabei nahmen die Beamten einen starken Marihuana-Geruch beim Passieren des 18-Jährigen und dessen Begleiter (17) wahr. Daraufhin unterzogen die Bundespolizisten die jungen Männer einer Kontrolle.

Auf die Nachfrage, ob die Deutschen in Besitz von Betäubungsmitteln seien, verneinten dies beide.

Die Polizisten forderten den 18-jährigen Essener auf, alle Gegenstände aus den Taschen herauszunehmen und vor sich abzulegen. Als dieser in die obere linke Jackentasche griff, nahmen die Beamten ein Rascheln wahr, dann jedoch verschloss er die Tasche direkt wieder. Bei der anschließenden Durchsuchung stellten die Beamten eine größere Verschlusstüte mit ca. 20g Marihuana fest. Zudem fanden die Beamten einen sogenannten "Grinder", sowie weitere szenetypische Utensilien auf. Bei diesem Grinder, oder auch "Crusher" genannt, handelt es sich um eine Kräutermühle, welche grundsätzlich zum Zerkleinern von Kräutern dient. Mühlen dieser Art werden aber auch häufig zum Zerkleinern von Marihuana verwendet.

Zusätzlich wurde ein Cuttermesser und ein Notfallhammer aufgefunden und sichergestellt.

Aufgrund einer erhöhten Wiederholungsgefahr und des Verdachts weiterer Straftaten wurden Lichtbilder und Fingerabdrücke gefertigt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,5 Promille.

Äußern wollte sich der 18-jährige Essener allerdings zu den Vorwürfen nicht. Die Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes und Handeltreibens von Betäubungsmitteln, sowie der Beeinträchtigung von Rettungsgeräten ein.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell



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