Heilbronn: Drogenpost aus Spanien/ Einfuhr von sechs Kilogramm Marihuana verhindert

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Marihuana in Plastiksäcken Quelle: Zoll
ots/Hauptzollamt Heilbronn
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Verbotener Kofferinhalt Quelle: ZOLL
ots/Hauptzollamt Heilbronn
23 Dez 06:41 2020 von Presseportal.de Print This Article

Heilbronn (ots) - Am 6. Oktober deckten Heilbronner Zollkräfte die Einfuhr von 6000 Gramm Rauschgift auf. Bei der Gepäckstückkontrolle in einem Paketverteilzentrum entschieden sich die Einsatzkräfte einen schwarzen Reisekoffer genauer unter die Lupe zu nehmen.

Gleich nach dem Öffnen des Koffers erwies sich die Kontrolle aufgrund des verströmenden typischen Marihuanageruchs als goldrichtig. Im Trolley fanden die Einsatzkräfte in sechs Verpackungseinheiten das verbotene Rauschmittel. Marihuana unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. Die Ein-, Aus- und Durchfuhr ist verboten.

Laut Angaben auf dem Gepäckstück hatte der Versender den Trolley aus dem spanischen Barcelona aufgegeben. Da der angegebene Empfänger nicht im hiesigen Zuständigkeitsbezirk wohnt, übernahm der örtlich zuständige Zollfahndungsdienst die weiteren Ermittlungen.

Der Straßenverkehrswert der Drogenlieferung beträgt in etwa 60000 Euro.

Zusatzinformationen:

Offene Grenzen bedeuten nicht: freie Fahrt für Zigarettenschmuggler, Drogenkuriere und Waffenhändler. Im Einsatz gegen Schmuggel und Kriminalität trägt der Zoll mit seiner Arbeit dazu bei, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa zu garantieren. Mobile Kontrolleinheiten im Inland, die Beschäftigten an der Grenze zur Schweiz sowie an Flug- und Seehäfen sowie der Zollfahndungsdienst sind im ganzen Bundesgebiet rund um die Uhr im Einsatz, um kriminelle Aktivitäten aufzudecken. Die Erweiterung der Kontrollbefugnisse mit der letzten Änderung des Zollverwaltungsgesetzes vor drei Jahren ermöglicht dem Zoll auch Kontrollen bei Postdienstleistern.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell



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