Österreich: E-Bikes - ÖVM rät zu genauer Prüfung des Versicherungsschutzes

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E-Bikes: ÖVM rät zu genauer Prüfung des Versicherungsschutzes
Foto: ÖVM
17 Aug 18:00 2026 von OTS Print This Article

Mit der steigenden Zahl an E-Bikes gewinnen Fragen zu Versicherungsschutz, Diebstahl und Haftung zunehmend an Bedeutung.

Viele Besitzer gehen davon aus, dass ihr E-Bike automatisch über die Haushaltsversicherung ausreichend abgesichert ist. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Häufig besteht Schutz bei Einbruchdiebstahl aus versperrten Räumlichkeiten. Wird das Rad hingegen im Freien gestohlen oder bei einem Sturz bzw. Unfall beschädigt, können je nach Versicherungsvertrag Deckungslücken bestehen.

„Gerade bei hochwertigen E-Bikes mit Anschaffungskosten von mehreren tausend Euro sollte man sich nicht darauf verlassen, dass jeder Schaden automatisch von der Haushaltsversicherung übernommen wird“, erklärt Alexander Meixner, Vorstand und Presseverantwortlicher des Österreichischen Versicherungsmaklerrings (ÖVM). „Ein genauer Blick in die Polizze zeigt, welche Risiken tatsächlich gedeckt sind und ob eine zusätzliche Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung sinnvoll ist.“

Spezielle Versicherungen können – abhängig vom jeweiligen Tarif – neben Diebstahl auch Vandalismus, Sturz- und Unfallschäden oder bestimmte Bedienungsfehler abdecken. Gleichzeitig sind häufig konkrete Sicherheitsvorgaben zu beachten, etwa hinsichtlich der verwendeten Fahrradschlösser.

Der ÖVM empfiehlt daher auch eine konsequente Diebstahlprävention. Hochwertige Bügel-, Ketten- oder Faltschlösser und das Anschließen an fest verankerte Gegenstände erschweren einen Diebstahl. Fahrradregistrierung und GPS-Tracker können zusätzlichen Schutz bieten. Kaufbeleg, Fotos und Rahmennummer sollten jedenfalls aufbewahrt werden, um im Schadenfall den Besitz und den Wert des Fahrrads dokumentieren zu können.

Nicht unterschätzt werden sollte zudem das Haftungsrisiko. Wer mit einem Elektrofahrrad einen Personen- oder Sachschaden verursacht, kann mit erheblichen Schadenersatzforderungen konfrontiert sein. Bei Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h besteht grundsätzlich keine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Schäden gegenüber Dritten können über eine private Haftpflichtversicherung gedeckt sein – vorausgesetzt, das betreffende Fahrzeug fällt tatsächlich unter den vereinbarten Versicherungsschutz.

„Versicherungsschutz und rechtliche Einstufung hängen wesentlich von der Art und Leistung des Elektrofahrrads ab“, betont Meixner. „Besonders bei leistungsstärkeren Modellen sollte man deshalb vor der ersten Fahrt klären, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und welcher Versicherungsschutz erforderlich ist.“


Quelle: OTS



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