Salzburg: Ehrenzeichen - Verleihung hätte nicht stattfinden dürfen
Beschluss der Landesregierung / Distanzierung von Auszeichnung an verstorbenen SOS-Kinderdorf-Gründer Hermann Gmeiner
(LK) Nach den Vorwürfen rund um SOS-Kinderdorf-Gründer Hermann Gmeiner hat das Land Salzburg im Oktober 2025 ein Ermittlungsverfahren nach dem Salzburger Ehrenzeichengesetz eingeleitet. Am Donnerstag hat die Landesregierung in ihrer Arbeitsausschusssitzung beschlossen, dass ein „Aberkennungstatbestand“ für das im Jahr 1980 verliehene Goldene Ehrenzeichen vorliegt.
Am 14. Juni 1980 hat der ehemalige Präsident des österreichischen Hauptverbandes SOS-Kinderdorf und des Vereins SOS-Kinderdorf International, Hermann Gmeiner, das Goldene Ehrenzeichen des Landes Salzburg verliehen bekommen. Aufgrund der medialen Missbrauchsvorwürfe gegen den verstorbenen SOS-Kinderdorfgründer und den auf ihrer Vereinshomepage veröffentlichten Informationen wurde vom Land Salzburg im Herbst 2025 von Amtswegen ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 14a Abs. 2 des Salzburger Ehrenzeichengesetzes eingeleitet. Das SOS-Kinderdorf wurde dazu am 30. Oktober 2025 seitens des Landes Salzburg um Stellungnahme aufgefordert.
Ergebnis des Ermittlungsverfahrens
Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zeigt, dass ein Aberkennungstatbestand vorliegt. Am Donnerstag hat die Landesregierung in ihrer Arbeitsausschusssitzung im Chiemseehof den Beschluss gefasst, sich von der vor 46 Jahren verliehenen Auszeichnung zu distanzieren.
Edtstadler: „Da ist kein Platz“
Landeshauptfrau Karoline Edtstadler: „Ehrenzeichen sind Auszeichnung und Ansporn zugleich, für die Republik und das Bundesland Positives zu bewirken. Wer ein Ehrenzeichen trägt, soll auch Vorbild sein und andere dazu motivieren, nach dieser Auszeichnung zu streben. Für jene, die bei Missbrauch wegsehen, ihn ermöglichen oder gar selbst begehen, ist im Kreis der Ehrenzeichen-Trägerinnen und Träger mit Sicherheit kein Platz.“
Fürweger: „Konsequent handeln“
Landesrat Wolfgang Fürweger sagt: „Die Aberkennung eines Ehrenzeichens ist kein symbolischer Akt, sondern eine klare Konsequenz. Öffentliche Auszeichnungen stehen für Werte, Verantwortung und Vorbildwirkung. Wenn diese Grundlage nicht mehr gegeben ist, muss ein Land konsequent handeln – unabhängig vom Namen oder der historischen Bedeutung einer Person.“
Rechtliche Grundlage 2015 geschaffen
Die rechtliche Grundlage dafür, sich von Ehrungen nach dem Ableben einer Person zu distanzieren, hat der Landtag im Jahr 2015 im Salzburger Ehrenzeichengesetz geschaffen. Bereits im Jahr 2016 hat sich die Landesregierung von den Auszeichnungen für Eduard Paul Tratz (früherer Direktor des Hauses der Natur) distanziert. Gemäß Salzburger Ehrenzeichengesetz ist dies möglich, wenn nach dem Ableben der ausgezeichneten Person Tatsachen bekannt werden, die einen Aberkennungstatbestand erfüllt hätten.
Quelle: Land Salzburg
