Augsburg: Ein Aufgriff der Gold wert war! Augsburger Zöllner verhindern Goldschmuggel von der Türkei

Slide background
FOTO Hauptzollamt Augsburg: Versteck im Airbagfach
ots/Hauptzollamt Augsburg
Slide background
FOTO Hauptzollamt Augsburg: Gesamtübersicht Schmuggelware
ots/Hauptzollamt Augsburg
Slide background
FOTO Hauptzollamt Augsburg: Schmuggelgut
ots/Hauptzollamt Augsburg
31 Mär 18:32 2022 von Presseportal.de Print This Article

Augsburg/Leipheim (ots) -

Im Nachgang zu einem Aufgriff der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Augsburg verurteilte das Amtsgericht Augsburg gestern den 43-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen H. wegen Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 5,00 Euro und ordnete die Einziehung der geschmuggelten 3,8 Kilogramm Goldschmuck, 2.340 Stück Zigaretten und 20,3 Liter Alkohol an.

Bereits am 18.11.2019 wurde auf der BAB 8, bei Leipheim ein VW Caravelle mit Anhänger, beide mit bulgarischer Zulassung, von der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Augsburg zollrechtlich kontrolliert. Zu Beginn der Kontrolle wurden sowohl der Fahrer als auch sein Beifahrer nach mitgeführten Waren befragt. Der Fahrer meldete zunächst vier Stangen Zigaretten an. Erst als die Zöllner das Gepäck der beiden Reisenden in Augenschein nahmen, meldete der Beifahrer ebenfalls vier Stangen Zigaretten an. Während der Kontrolle des Fahrzeuginnenraums in der zolleigenen Überholungshalle fanden die Beamten insgesamt 2.340 Stück Zigaretten und 20,3 Liter Alkohol, die aufgrund von bulgarischen Kaufbelegen alle dem Fahrer zugeordnet werden konnten.

Bei der Fahrzeugkontrolle stellten die Zöllner des Hauptzollamts Augsburg am Airbag der Beifahrerseite Unregelmäßigkeiten fest und entdeckten im Hohlraum für den nicht vorhandenen Airbag viele Pakete mit goldenen Ketten und Armreifen, insgesamt 3.767,97 Gramm Goldschmuck, mit einem Zollwert in Höhe von 103.247,91 Euro. Bei dem Schmuggel des Goldschmucks und den verbrauchsteuerpflichtigen Waren wurden Einfuhrabgaben und Steuern in Höhe von 23.198,78 Euro hinterzogen. Aufgrund der Tatsache, dass der Beschuldigte keinen deutschen Wohnsitz hat und Fluchtgefahr bestand, musste er eine Nacht in Untersuchungshaft verbringen. Die aufgefundenen Gegenstände wurden alle sichergestellt und letztendlich eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.de



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Presseportal.de

Presseportal.de

Weitere Artikel von Presseportal.de