München: Einreisen enden in Haft und im Flugzeug
ots/Bundespolizeidirektion München
Freilassing (ots) - Einsatzkräfte der Bundespolizei konnten am Donnerstag (18. Dezember) zwei Personen in ihr Herkunftsland zurückweisen. In einem weiteren Fall wurde eine Person in eine Abschiebehafteinrichtung verbracht.
Am Mittwoch (17. Dezember) wurde eine 25-jährige jordanische Staatsangehörige als Insassin eines Reisebusses an der Kontrollstelle auf der A8 im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle überprüft. Sie konnte lediglich eine jordanische Identitätskarte vorlegen. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab zudem ein durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bayreuth aufgrund einer Abschiebung nach Kroatien am 16. Dezember 2025 erlassenes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Aufgrund des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise wurde die Frau zur Dienststelle der Bundespolizei Freilassing verbracht und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurückgewiesen. Bereits wenige Stunden später stellten Einsatzkräfte die Jordanierin erneut in einem grenzüberschreitenden Zug am Bahnhof Freilassing fest. Da sowohl die zuvor erfolgte Abschiebung nach Kroatien als auch die Zurückweisung nach Österreich keine Wirkung zeigten, wurde als neue und nachhaltige Maßnahme die Zurückweisung in das Herkunftsland Jordanien vorbereitet. Am Donnerstag (18. Dezember) wurde die 25-Jährige einem Richter vorgeführt und im Anschluss in eine Abschiebungshafteinrichtung eingeliefert, wo sie nun auf ihre Abschiebung wartet.
Ebenfalls am Mittwoch (17. Dezember) kontrollierte die Bundespolizei am Nachmittag in einem grenzüberschreitenden Einreisezug am Bahnhof Freilassing einen 19-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Der Mann konnte zunächst keine Ausweisdokumente vorlegen und wurde aufgrund des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise zur Dienststelle der Bundespolizei Freilassing verbracht. Dort konnten Beamte kurze Zeit später einen türkischen Führerschein sowie eine türkische Identitätskarte in seiner Socke auffinden. Kurz darauf wurde ein weiterer türkischer Staatsangehöriger in einem Einreisezug kontrolliert. Der 26-Jährige konnte zwar einen gültigen türkischen Reisepass vorlegen, verfügte jedoch weder über ein erforderliches Visum noch über einen Aufenthaltstitel. Auch für ihn endete die Reise auf der Dienststelle der Bundespolizei Freilassing. Bereits am Folgetag (18. Dezember) konnte die Zurückweisung der beiden Männer vom Flughafen München aus auf dem Luftweg in die Türkei vollzogen werden.
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