Stuttgart: Erpressung durch das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen

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Foto Paketaufgeber in Ulm
ots/Landeskriminalamt Baden-Württemberg
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Foto Tatort Frankfurt am Main
ots/Landeskriminalamt Baden-Württemberg
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Foto 2 Paketaufgeber Ulm
ots/Landeskriminalamt Baden-Württemberg
16 Mär 10:57 2022 von Presseportal.de Print This Article

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaften Frankfurt am Main, Heidelberg und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg

Stuttgart (ots) -

Öffentlichkeitsfahndung nach unbekanntem Täter

Die Staatsanwaltschaften(StA) Frankfurt am Main, Heidelberg und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) führen gemeinsam die Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Erpressungsserie, von der insgesamt drei Unternehmen betroffen sind.

Bei der Explosion eines Sprengsatzes am 29. Dezember 2021 gegen 11:20 Uhr in der Oppenheimer Landstraße 77 in Frankfurt am Main wurde ein 74-jähriger Mann schwer verletzt. Der Sprengsatz, welcher in einer Plastiktüte verpackt war, lag in einer öffentlich zugänglichen Mülltonnenbox im Bereich eines Treppenaufgangs.

Die kriminaltechnischen Analysen sowie umfangreiche Ermittlungen zu dieser Tat in Frankfurt am Main ergaben Zusammenhänge zu weiteren zurückliegenden Taten in Baden-Württemberg und Bayern:

Am 15. Februar 2021, gegen 14:00 Uhr, wurden von einem bislang unbekannten Mann in einer Postfiliale in der Ulmer Innenstadt insgesamt drei Päckchen aufgegeben. Bei der Päckchenabgabe konnte der Mann von Überwachungskameras aufgenommen werden.

Eines der aufgegebenen Päckchen explodierte am 16. Februar 2021 beim Öffnen in der Postannahmestelle eines Unternehmens in Eppelheim. Hierbei wurde ein 45-jähriger Angestellter verletzt. Das zweite Päckchen explodierte am 17. Februar 2021 in der Postannahmestelle eines Unternehmens in Neckarsulm. Hierdurch wurden drei Angestellte im Alter von 35, 34 und 32 Jahren zum Teil schwer verletzt. Das dritte, an ein weiteres Unternehmen in Pfaffenhofen adressierte Päckchen konnte am 17. Februar 2021 in einem Paketverteilzentrum bei München abgefangen und entschärft werden.

Zuvor waren bereits im Jahr 2019 und zum Jahresbeginn 2020 bei den in Baden-Württemberg und Bayern ansässigen Unternehmen Erpresserschreiben eingegangen, in denen mehrere Millionen Euro in einer Kryptowährung gefordert worden waren.

Jeder der Sprengsätze enthielt Komponenten, die darauf schließen lassen, dass alle diese Taten miteinander in Verbindung stehen. Nach aktueller Einschätzung kann ein politisch oder terroristisch motivierter Hintergrund der Taten ausgeschlossen werden. In Abstimmung mit der StA Frankfurt und dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat das LKA BW die Ermittlungen übernommen.

Der noch unbekannte Mann, der am 15. Februar 2021 die Päckchen abgegeben hat, wird wie folgt beschrieben:

Größe: 160 bis 170 cm,

Alter: 60 bis 70 Jahre, Haarfarbe: hellgrau / weiß, Bekleidung: langer dunkler Mantel, dunkle Hose, dunkle Schuhe, schwarze Lederhandschuhe, beiger Schal mit schwarzem auffälligem Rautenmuster, dunkle Schiebermütze, zudem trug er bei der Tatausführung eine Brille sowie eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Das Überwachungsvideo aus der Postfiliale in Ulm, welches die Paketaufgabe am 15. Februar 2021 aufzeichnete, kann auf der Homepage der Polizei Baden-Württemberg unter:

https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/lka-bw-erpressung-durch-das-herbeifuehren-von-sprengstoffexplosionen/

aufgerufen werden.

Das LKA BW hat folgende Fragen und bittet Zeuginnen und Zeugen um Mithilfe:

Wer kann Angaben zu dem Mann aus dem Überwachungsvideo der Postfiliale in Ulm machen? Wer kann Angaben zu möglichen Kontakt- und Begleitpersonen des Mannes machen?

Wer kann Angaben zum markanten Schal des unbekannten Mannes machen?

Wer kann Angaben zu der Explosion in Frankfurt am Main am 29. Dezember 2021 machen bzw. wer hat in der Zeit zwischen dem zweiten Weihnachtsfeiertag und dem 29. Dezember 2021 in der Oppenheimer Landstraße 77 in Frankfurt / Sachsenhausen im Nahbereich eines Fahrradladens und der Zufahrt zum Parkplatz des dortigen Discounters verdächtige Wahrnehmungen gemacht? Insbesondere ist von Interesse, ob eine Person beobachtet wurde, die im dortigen Mülltonnenverschlag eine Plastiktüte abgestellt hat.

Für die Aufklärung der Ereignisse wurde beim LKA BW eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Für sachdienliche Hinweise wurde ein kostenloses Hinweistelefon unter der Tel.: 0800 503503533 (Inland) geschaltet. Aus dem Ausland kann das Hinweistelefon unter der Tel.: +49 711 93306660 erreicht werden.

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat vom 15. Februar 2021 und zur Täterermittlung führen, hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg eine Belohnung in Höhe von 5.000,- EUR ausgesetzt. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat vom 29. Dezember 2021 und zur Täterermittlung führen, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ebenfalls eine Belohnung in Höhe von 5.000,- EUR ausgesetzt.

Weitere Informationen zu den Tatgeschehen werden am heutigen Mittwoch, dem 16. März 2022, in der Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" bekannt gegeben.

Das LKA BW weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Beim Auffinden von verdächtigen, abgelegten und herrenlosen Gegenständen wie beispielsweise Päckchen, Paketen, abgestellten Koffern, Taschen, Plastiktüten oder nicht zuordenbaren Kartonagen an öffentlichen Plätzen ist Vorsicht geboten. Grundsätzlich gilt:

Belassen Sie verdächtige Gegenstände am Fundort.

Versuchen Sie nie, den verdächtigen Gegenstand vom Fundort zu entfernen.

Verdächtige Gegenstände sollten auf keinem Fall berührt, geschüttelt oder gar geöffnet werden.

Bringen Sie sich ausreichenden Sicherheitsabstand und melden Sie Ihre Beobachtung der Polizei unter der Notrufnummer 110.

Um verdächtige Post- und Paketsendungen besser einschätzen zu können, wurde ergänzend ein Informationsblatt herausgegeben. Dieses Informationsblatt ist auf der Homepage des LKA BW unter https://praevention.polizei-bw.de/wp-content/uploads/sites/20/2021/02/infoblatt_brief-paketbomben.pdf zum Download verfügbar.

Belohnungshinweis:

Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. Sollten mehrere Hinweise zur Tatermittlung beitragen, wird der jeweilige Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt.



Quelle: Original-Content von: Landeskriminalamt Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell



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