Dortmund: Flugreisende mit Zigaretten und Schmuck im Gepäck / Zoll verhindert Zigaretten- und Goldschmuggel

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Zollbeamte am Flughafen (Symbolbild)
ots/Hauptzollamt Dortmund
18 Mai 15:59 2022 von Presseportal.de Print This Article

Dortmund (ots) - Am 13.05.2022 und am 15.05.2022 fanden die Zollbeamten des Hauptzollamts am Flughafen Dortmund bei Einreisenden aus Bulgarien und Nordmazedonien Zigaretten und Goldschmuck im Gepäck.

Ein bulgarischer Staatsangehöriger wurde am 13.05.2022 gegen 15.45 Uhr durch die Zollbeamten vor dem Verlassen des Ankunftsbereichs zur Kontrolle gebeten. Er hatte nach seiner Ankunft aus Sofia den "grünen" Ausgang für anmeldefreie Waren gewählt. In seinem Gepäck fanden die Zöllner jedoch 5.630 Stück Zigaretten verschiedener Marken. Gegen den 58-Jährigen wurde daraufhin ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die geschmuggelten Zigaretten wurden sichergestellt. Die hinterzogene Tabaksteuer beträgt knapp 1.040 Euro.

Am 15.05.2022 gegen 10.30 Uhr kontrollierten die Zollbeamten eine 33-Jährige nordmazedonische Staatsangehörige nach der Einreise aus Skopje. Auch sie hatte den Zöllnern durch das Passieren des "grünen" Ausgangs signalisiert, dass sie nur Waren im Rahmen ihrer Reisefreimenge einführte. Bei der Durchsicht des Gepäcks fanden die Beamten dann neue Trachtenkleidung und Goldschmuck im Wert von insgesamt ca. 5.300 Euro. Die Zollbeamten leiteten ein Steuerstrafverfahren gegen die Reisende ein.

Nach Abzug der Reisefreimenge in Höhe von 430 Euro bezahlte die Frau die Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 1.070 Euro und konnte die Waren schließlich mitnehmen.

Zusatzinformation:

Um die Abfertigung bei Flugreisen zu beschleunigen, wurde an den meisten deutschen Flughäfen ein spezielles Abfertigungsverfahren eingerichtet. Nachdem Sie Ihr Gepäck geholt haben, können Sie zwischen rotem und grünem Ausgang wählen.

Welcher Ausgang der richtige ist, hängt von Ihren mitgebrachten Waren ab. Durch Hinweistafeln werden Sie über die zollrechtlichen Bestimmungen informiert.

Den grünen Ausgang "anmeldefreie Waren" dürfen Sie nur benutzen, wenn Sie ausschließlich Waren mit sich führen, die einfuhrabgabenfrei sind, keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen und für die keine Formalitäten erforderlich sind.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html oder in der App "Zoll und Reise", die im Apple App Store und im Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden kann.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell



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