Duisburg: Freiheitstrafe von drei Jahren wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

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Quelle: Zoll, Archivbild
ots/Hauptzollamt Duisburg
05 Mai 12:29 2021 von Presseportal.de Print This Article

Ein Unternehmer aus Essen, der sich vor der großen Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Essen verantworten musste, wurde am 15.04.2021 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Duisburg, weil der Verdacht bestand, dass der Angeklagte als Geschäftsführer von verschiedenen in Essen ansässigen Gebäudereinigungsfirmen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern hinterzogen haben soll. Der Angeklagte soll u.a. Schwarzlohnzahlungen für eingesetzte Arbeitnehmer durch ein Firmengeflecht und ausgestellte Scheinrechnungen verschleiert haben.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Essen erfolgten umfangreiche Durchsuchungen und Sicherstellungen. In der Gesamtheit konnten die Zöllnerinnen und Zöllner neben elektronischen Daten rund 30 Umzugskartons mit Unterlagen (z.B. Arbeitsverträge, Lohnaufzeichnungen, Stundenzettel und vieles mehr) als Beweismittel sichern.

Nach Abschluss der Auswertungen erhob die Staatsanwaltschaft Essen Anklage gegen insgesamt fünf Personen im Alter zwischen 28 und 55 Jahren. Gegen vier dieser Personen wurde das Verfahren jedoch vor Gericht vorläufig eingestellt. Ihnen wurden die Zahlung von Geldauflagen bzw. die Erbringung von Arbeitsleistungen aufgegeben.

Das Landgericht Essen sah es in diesem komplexen Wirtschaftsstrafverfahren als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte in einem Geflecht aus mehreren Firmen einen Schaden zu Lasten der Sozialversicherung und der Finanzbehörden in Höhe von insgesamt über zwei Millionen Euro verursachte und verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig.

Durch die geständige Einlassung des Hauptangeklagten konnte die Verfahrensdauer von ursprünglich 13 angesetzten Verhandlungstagen deutlich verkürzt werden. Die Wiedergutmachung der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungsschäden wird in einem gesonderten Verfahren geregelt.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Duisburg, übermittelt durch news aktuell



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