Grafschaft Bentheim: Gefährliche Abkürzung über die Gleise im Barneführer Holz

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Symbolfoto Gleise / Foto: Bundespolizei
ots/Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
25 Jän 19:03 2021 von Presseportal.de Print This Article

Hatten / Wardenburg / Großenkneten / LK Oldenburg (ots) - Vor dem Hintergrund von zuletzt offenbar steigender Zahlen von Ausflüglern im Gebiet des Barneführer Holz, warnt die Bundespolizei vor den Gefahren auf und an Bahnanlagen.

Ausflüge in das Barneführer Holz (LK Oldenburg) sind eine beliebte Freizeitaktivität und das Naturschutzgebiet zieht immer wieder zahlreiche Ausflügler an, insbesondere an den Wochenenden. Doch mitten durch das idyllische Ausflugsgebiet verläuft auch die Bahnstrecke Osnabrück - Oldenburg, auf der mehrmals stündlich Züge in beide Richtungen verkehren.

Erst am Sonntagnachmittag verhinderten die Beamten der Bundespolizei innerhalb von nur knapp eineinhalb Stunden, dass rund 50 Personen die Bahngleise an dafür nicht vorgesehenen Stellen unerlaubt überquerten, um das Waldstück zu wechseln. Darunter viele Familien mit Kleinkindern, Fahrrad-Ausflügler und Mountainbiker.

Trotz entsprechender Verbotsschilder und Absperrungen ignorieren viele Ausflügler die vom Schienenverkehr ausgehenden Gefahren. Diese gefährliche, vermeintliche Abkürzung über die Gleise kann fatale Folgen haben.

Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich. Insbesondere die Lokführer der aus Richtung Osnabrück kommenden Züge können den Gefahrenbereich im Bereich der Huntebrücke aufgrund einer langgezogenen Kurve erst spät einsehen. Die Züge verkehren in dem Bereich häufig mit einer Geschwindigkeit von bis zu 120 km/h. Der Bremsweg eines fahrenden Zuges ist erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.

Die Bundespolizei nimmt die Vorfälle zum Anlass um dort insbesondere an den Wochenenden verstärkte Überwachungsmaßnahmen durchzuführen und weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren in und an den Bahnanlagen hin. Bahnanlagen und Eisenbahngleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen - unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht - betreten oder überquert werden.

Kommt es durch das Betreten zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, muss der Verursacher unter Umständen sogar mit einer Strafanzeige rechnen. Darüber hinaus kann es zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der Eisenbahnverkehrsgesellschaft kommen. Die Deutsche Bahn setzt ihre Schadensersatzforderungen in der Regel als vollstreckbare Titel auf 30 Jahre aus.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, übermittelt durch news aktuell



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