Rosenheim: Gemeinsame Kontrolle FKS-Zoll und Grenzpolizei führte zu zwei Festnahmen

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Gute Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizei (Foto: ZOLL)
ots/Hauptzollamt Rosenheim
03 Feb 19:16 2022 von Presseportal.de Print This Article

Rosenheim, Traunstein, Altötting, (ots) -

Beamte des Hauptzollamts Rosenheim - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein führten am Sonntag, den 23.01.2022 zusammen mit Beamten der Bayerischen Grenzpolizei aus Burghausen eine Kontrolle eines asiatischen Restaurants im Landkreis Altötting durch. Ziel war es, mögliche Fälle von Schwarzarbeit, Sozial- und Abgabenbetrug sowie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festzustellen.

Gleich bei der Überprüfung des ersten Arbeitnehmers wurde ein ukrainischer Staatsbürger ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt und vorläufig festgenommen. Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnte sich ein weiterer männlicher Mitarbeiter nicht ausweisen. Auf Befragen des Zollbeamten hin gab dieser an, georgischer Staatsbürger zu sein. Beim Datenabgleich stellte sich jedoch heraus, dass er sich mit einem bulgarischen Ausweis beim Einwohnermeldeamt angemeldet hatte. Auch dieser Mann wurde vorläufig festgenommen. Bei der gemeinsamen Nachschau von Polizei und Zoll in dessen Wohnung konnte sowohl ein echter georgischer Pass als auch ein bulgarischer Ausweis, welcher sich als Totalfälschung herausstellte, sichergestellt werden. Gegen beide Männer wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet, gegen den Georgier zusätzlich eines wegen Urkundenfälschung. Durch die bewährte, gut eingespielte Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein und der bayerischen Grenzpolizei Burghausen wurden alle erforderlichen Maßnahmen, wie Erkennungsdienstliche Behandlung und Übergabe der Grenz-übertrittsbescheinigung zügig durchgeführt. Die beiden Beschuldigten wurden mittlerweile mit der Auflage, die EU binnen 24 Stunden zu verlassen, wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen die Inhaberin des Restaurants wurde ein Strafverfahren wegen mehrfacher Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt mit Arbeitsaufnahme eingeleitet.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell



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