München: Gesuchten Männern bleibt Gefängnis an Feiertagen "erspart"

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Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen zwischen Kufstein und Rosenheim mehrere jeweils mit Haftbefehl gesuchte Männer festgenommen.
ots/Bundespolizeidirektion München
28 Dez 13:21 2020 von Presseportal.de Print This Article

Rosenheimer Bundespolizei verhaftet gesuchte Personen bei Grenzkontrollen

Rosenheim / Kiefersfelden (ots) - Die Bundespolizei hat am ersten Weihnachtsfeiertag mehrere gesuchte Männer bei Grenzkontrollen zwischen Kufstein und Rosenheim verhaftet. Trotz festgestellter Haftbefehle blieb den Festgenommenen der Gang ins Gefängnis "erspart". Dies ist auf ausreichend gefüllte Geldbeutel beziehungsweise das Wohlwollen einer guten Bekannten zurückzuführen.

Auf der A93 nahe Kiefersfelden überprüften Bundespolizisten die Personalien eines rumänischen Pkw-Fahrers. Dem Polizeicomputer zufolge musste der 37-Jährige seit dem Jahr 2017 wegen Trunkenheit am Steuer, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro zahlen. Ersatzweise hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main einen 100-tägigen Freiheitsentzug vorgesehen. Der Mann führte genügend Bargeld mit, sodass er seine Justizschulden bei der Rosenheimer Bundespolizei begleichen konnte. Um den vierstelligen Betrag "erleichtert", konnte er seine Reise fortsetzen.

Ein Deutscher, der in einem Regionalzug bei Oberaudorf verhaftet wurde, verfügte dagegen nicht über ausreichende Barmittel, um den Forderungen aus gleich zwei Strafbefehlen selbst entsprechen zu können. Die Berliner Justiz hatte gegen den 29-Jährigen 2019 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und 2018 wegen Leistungserschleichung Geldstrafen von 900 sowie 450 Euro verhängt. Mithilfe seiner EC-Karte gelang es dem Mann lediglich, in Rosenheim 500 Euro abzuheben. Nur dank einer "guten Bekannten" musste der Verhaftete die rund zweimonatige Ersatzfreiheitsstrafe dennoch nicht antreten. Die telefonisch verständigte Frau erschien persönlich in der Rosenheimer Bundespolizeiinspektion, zahlte den ausstehenden Restbetrag und löste ihren Bekannten somit aus.

Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte das Amtsgericht Traunstein gegen einen syrischen Staatsangehörigen im Jahr 2018 einen Strafbefehl erlassen. Die festgesetzte Geldstrafe belief sich einschließlich Verfahrenskosten auf etwa 300 Euro. Bei Einreisekontrollen in einem Nachzug fanden die Rosenheimer Bundespolizisten heraus, dass der 22-Jährige, der sich mit einem österreichischen Flüchtlingspass ausweisen konnte, die Summe bislang nicht entrichtet hatte. Um nicht bis über den Dreikönigstag hinaus in einem Gefängnis bleiben zu müssen, leerte er seine Geldbörse und kam der Justizforderung sogleich nach. Anschließend durfte er seine Zugreise von Rosenheim aus wiederaufnehmen.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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