Flensburg : Gesuchter Dieb erneut mit Diebesgut im Bahnhof verhaftet

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Vermeintliches Diebesgut aus Schweden Foto: Bundespolizei
ots/Bundespolizeiinspektion Flensburg
08 Mär 14:55 2024 von Presseportal.de Print This Article

Flensburg (ots) -

Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle des aus Dänemark kommenden IC 5757 wurden Beamte der Bundespolizei auf einen ausweislosen Mann aufmerksam. Wie sich herausstellte, wurde er per Haftbefehl gesucht und hatte jede Menge neuwertige Kleidungsstücke ohne Kaufbeleg bei sich.

Gestern Mittag gegen 12.00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten Reisende, die mit dem IC 5757 aus Dänemark im Bahnhof Flensburg angekommen waren. Unter ihnen befand sich auch ein Mann, der sich nicht ausweisen konnte. Bei der Identitätsfeststellung auf der Dienststelle konnten die Beamten ermitteln, dass es sich um einen 46-jährigen Rumänen handelte, nach dem mit einem Haftbefehl wegen Diebstahl und weiteren drei Aufenthaltsermittlungen (alle wegen Diebstahl) von Staatsanwaltschaften gefahndet wurde.

Der Mann war 2023 wegen Diebstahl zu 1100,- Euro Geldstrafe verurteilt worden und seitdem unbekannten Aufenthalts. Da er die Strafe selbst nicht bezahlen konnte, kontaktierte er einen Freund, der dies jetzt für ihn erledigte.

Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten dann noch unzählige, mit original aus Schweden stammenden Preisschildern versehene Kleidungsstücke im Wert von ca. 1500,- Euro (siehe Bild).

Da der Mann für dieses "Gepäck" keine Kaufbelege vorbringen konnte und sich über die Herkunft in Widersprüche verstrickte, wurden die Sachen bis zum Erbringen eines Eigentumsnachweises sichergestellt. Die Beamten ermitteln jetzt wegen dem Verdacht des Diebstahls in einem Outlet in Schweden. Der 46-Jährige durfte seine Reise Richtung Dortmund fortsetzen.

Bereits am Mittwoch (06.03.24) vollstreckte die Flensburger Bundespolizei bei Reisenden im Grenzgebiet zwei Haftbefehle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Betruges. Auch diese geforderten Geldstrafen in Gesamthöhe von ca. 3800,- Euro konnten bezahlt und die Weiterreise gestattet werden.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell



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